- Produkte, die das Fungizid Chlorothalonil enthalten, werden in der Schweiz verboten.
- Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) entzieht die Zulassung für das Inverkehrbringen solcher Produkte mit sofortiger Wirkung.
- Ab dem 1. Januar 2020 dürfen die Produkte nicht mehr verwendet werden.
- Zu hohe Chlorothalonil-Rückstände im Trinkwasser hatten im Sommer für Schlagzeilen gesorgt. Der Bund leitete daraufhin ein Verfahren zum Verbot ein.
Nach der Ankündigung des Widerrufs der Bewilligung konnten Hersteller und Umweltschutzorganisationen ihre Meinung kundtun. Die Industrie legte neue Daten von anerkannten Laboratorien betreffend die Giftigkeit gewisser Abbauprodukte vor.
Mehrere Umweltverbände begrüsste das Verbot auf Twitter als «längst überfälligen Schritt», darunter WWF, BirdLife und Greenpeace Schweiz. Der Schweizer Bauernverband hatte die Bauernbetriebe Anfang November aufgerufen, keine Pflanzenschutzmittel, die Chlorothalonil enthalten, einzusetzen.
Chlorothalonil «wahrscheinlich krebserregend»
Die Prüfung der zusätzlichen Informationen durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ergab laut einer Mitteilung, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Abbauprodukte dieses Fungizids langfristig negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben. Zudem teilt das BLV die Einschätzung der EU-Kommission, dass Chlorothalonil als wahrscheinlich krebserregend eingestuft werden muss.
Somit seien alle Abbauprodukte im Grundwasser als relevant anzusehen, schreibt das BLW. Weil zu erwarten sei, dass diese Produkte über den gesetzlichen Normen für Trinkwasser liegen, sei es notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren.
Die EU hat den Wirkstoff bereits länger als vermutlich krebserregend eingestuft. Ende April 2019 entschied die EU-Kommission, die Bewilligung für den Wirkstoff zu widerrufen. Die Frist für die Anwendung endete am 20. Mai 2020.
Höchstwerte überschritten – nichts passiert
Im Sommer hatte der Bund eine Weisung für den Umgang mit Risiken durch Chlorothalonil-Rückstände erlassen. Wird bei bestimmten Abbauprodukten der Höchstwert von 1 Mikrogramm pro Liter überschritten, müssen innerhalb eines Monats Massnahmen ergriffen werden. Üblich ist hier das Wegmischen mit unbelastetem Wasser.
Können damit die Höchstwerte nicht eingehalten werden, haben die Wasserversorger zwei Jahre Zeit, um mit weitergehenden Massnahmen den Höchstwert einzuhalten.
Während dieser Zeit müssen belastete Wasserfassungen nicht geschlossen werden. Ein solches Verbot wäre als reine Vorsichtsmassnahme unverhältnismässig und könnte zu Versorgungsengpässen führen, schrieb der Bundesrat Ende November. Wie viele Personen Wasser aus Fassungen beziehen, bei denen es bisher nicht möglich war, die Einhaltung der Höchstwerte sicherzustellen, ist dem Bund nicht bekannt.
Aktuell werden noch 30 Mittel überprüft
Früher war die Beurteilung der Toxizität von Abbauprodukten keine Anforderung für die Zulassung eines Mittels. Im Jahr 2010 führte der Bund indes ein Programm zur Überprüfung von alten Pflanzenschutzmitteln ein, um zu gewährleisten, dass diese die aktuellen Anforderungen immer noch erfüllen.
Seither wurden fast hundert Wirkstoffe getestet. Zum ersten Mal führt die Frage der Relevanz eines Abbauprodukts im Grundwasser dazu, dass Pflanzenschutzmitteln die Zulassung entzogen wird.
Aktuell sind laut dem Bundesrat noch dreissig Pflanzenschutzmittel in Überprüfung.