Seit gestern lassen im Kanton Graubünden fast 300 Unternehmen ihre Mitarbeitenden regelmässig auf das Coronavirus testen. Der Kanton trägt einen Grossteil der Kosten, die Tests sind freiwillig. Noch leisten die Bündner mit diesem Vorgehen Pionierarbeit, bereits hat aber auch der Kanton Basel-Landschaft angekündigt, bald Massentests in Unternehmen durchführen zu wollen – ebenfalls auf freiwilliger Basis.
Um die Gesundheit der Belegschaft zu schützen, wären rechtlich auch obligatorische Tests für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglich, sagt Nicole Vögeli, Dozentin für Arbeitsrecht an der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften ZHAW: «Ein Test ist vergleichbar mit der Maskenpflicht oder auch Schutzmassnahmen auf einer Baustelle.» Unternehmen müssen den Gesundheitsschutz ihrer Belegschaft gewährleisten, sagt Vögeli. «Der Eingriff in den Körper ist sehr gering. Und er dient dem Schutz ganz vieler.»
Ein Test ist vergleichbar mit der Maskenpflicht oder auch Schutzmassnahmen auf einer Baustelle.
Obwohl rechtlich möglich, ist ein solches Test-Obligatorium für den Bund derzeit kein Thema, auch nicht für einzelne Branchen. An der heutigen Medienkonferenz in Bern sagte Anne Lévy, Direktorin des Bundesamts für Gesundheit: «Ein Obligatorium macht aus unserer Sicht im Moment wenig Sinn. In einem Schlachthof ist die Situation anders als in einem Büro. Darum wäre es schwierig, generelle Regeln oder Verpflichtungen einzuführen.»
Vorbeugen statt Schliessen
Für die Behörden im Kanton Graubünden geht es bei der breiten Teststrategie darum, gezielt gegen Ausbrüche vorgehen zu können und die Übersicht zu behalten. «Das Testen kann zu einer Alltagshandlung werden. Wenn das gelingt, haben wir einen permanenten Blick auf die Pandemieentwicklung», sagt Martin Bühler, Chef des Krisenstabs Graubünden.
Letztlich dienten die Tests auch dazu, so schnell wie möglich die Schutzmassnahmen von Bund und Kantonen wieder zu reduzieren, sagt auch Arbeitsrechts-Expertin Vögeli. So sei in Einzelfällen auch vorstellbar, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmässig zu testen: «Aus meiner Sicht besteht eine Pflicht zur Testung durch die Arbeitgeber, wenn man das als geeignete und notwendige Massnahme des Gesundheitsschutzes ansieht. Und ich denke, das muss man im Moment wohl.»