Die sogenannte Fünf-Personen-Regel macht dieses Jahr vielen, die für die Sportferien eine Wohnung gemietet haben, einen Strich durch die Rechnung. Im privaten Rahmen dürfen sich seit Mitte Januar nur noch maximal fünf Personen treffen – Kinder inklusive.
Diese Regel war noch nicht absehbar, als die Lehrerin Andrea Bösiger und ihre Freundinnen eine Ferienwohnung für die Sportferien gebucht haben. Nun bleibt aber eines der Zimmer leer: «Wir waren sieben Personen – und der Vermieter sagte uns, wir müssten auf fünf reduzieren. Zwei Kolleginnen haben sich dann entschieden, dass sie zu Hause bleiben.»
Bei Fixpreis gibt es kein Geld zurück
Die Firma e-Domizil ist eine der grössten Ferienwohnungs-Plattformen in der Schweiz. Chef Daniel Koller sagt, dass sie über 1000 Personen angeschrieben hätten, die für mehr als fünf Personen gebucht hätten. Viele hätten jemanden zu Hause gelassen. Er sagt: «Ob es das Geld zurückgibt, hängt davon ab, ob das Haus einen Fixpreis hat oder ob die Preise personenabhängig sind. Wenn sie personenabhängig sind, dann gibt es selbstverständlich eine Reduktion.»
Auch die Stiftung für Konsumentenschutz SKS kennt das Problem mit der Fünf-Personen-Regel. Geschäftsführerin Sara Stalder rät, auf alle Fälle das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Und: «Eine Reiseversicherung bringt etwas – und dann sollte man auch genau schauen, was im Vertrag steht.»
Die Polizei setzt auf Eigenverantwortung
Lehrerin Andrea Bösiger hatte Glück im Unglück: Ihre Gruppe hat eine kleine Reduktion zugesprochen erhalten. Klar ist: Die Regel sorgt in den Skigebieten für viel Diskussionsstoff.
SRF-Korrespondent Urs Schnellmann in Flumserberg (SG) sagt: «Die Daten der Wohnungs-Reservationen mit mehr als fünf Personen bleiben bei der Buchungs-Plattform und werden nicht an die Behörden weitergegeben. Auch die Polizei setzt auf Eigenverantwortung.» Generelle Kontrollen in Chalets seien nicht geplant, sagte die Kantonspolizei auf Anfrage von SRF News.