- Die drei Mitglieder der Wirtefamilie der «Walliser Kanne» in Zermatt kommen frei.
- Das Wirtepaar und dessen Sohn waren am Sonntag festgenommen worden, nachdem sie sich wiederholt geweigert hatten, die Corona-Massnahmen in ihrem Restaurant zu befolgen und auch die Schliessungsanordnung missachtet hatten.
- Das kantonale Zwangsmassnahmen-Gericht lehnte nun den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine einmonatige Untersuchungshaft ab und verfügte die Freilassung der Mitglieder der Wirtefamilie.
Das Gericht betrachtet den dringenden Tatverdacht der Hinderung einer Amtshandlung, des Siegelbruchs, des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie allenfalls der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte als klar gegeben an. Es verneint jedoch in seinem Urteil das Vorliegen eines besonderen Haftgrunds.
Das Gericht schliesst laut Mitteilung nicht aus, dass die Beschuldigten aufgrund ihrer bisherigen strikten Weigerungshaltung und trotz der gegenteiligen Bekundungen der Strafverteidiger auch zukünftig nicht gewillt sein könnten, die entsprechenden behördlichen Massnahmen zu akzeptieren.
Dadurch könnte auch die Verbreitung des Coronavirus gefördert und die öffentliche Gesundheit beeinträchtigt werden. Die gesetzlich verlangte drohende Schwere sei dennoch nicht gegeben, um eine weitere Präventivhaft zu begründen.
Keine «ernsthafte Gefährdung» erkennbar
Auch seien Drohungen seitens eines Beschuldigten, die in sozialen Medien kursieren, im Kontext zu beurteilen. Es sei nicht zweifelsohne erkennbar, dass diese Drohungen ernst gemeint sein beziehungsweise umgesetzt werden könnten. Auch seien aus den Akten keine weiteren konkreten Anhaltspunkte zu entnehmen, dass das Leben von Drittpersonen ernsthaft gefährdet sein könnten.
Dass die Beschuldigten nach ihrer Freilassung versuchen könnten, zu involvierten Personen Kontakt aufzunehmen und das Verfahren zu torpedieren, wie dies die Staatsanwaltschaft befürchtet, wird durch das Zwangsmassnahmen-Gericht als eine rein theoretische Annahme gewertet, die eine Anordnung von Haft mangels konkreter Verdunkelungsgefahr nicht zu rechtfertigen vermag.
Kein Weiterzug durch Staatsanwaltschaft
Die Haftanträge wurden aus diesen Gründen gegen die drei Beschuldigten abgewiesen und die unverzügliche Haftentlassung verfügt. Die Verfügung ist zwar noch nicht rechtskräftig, laut der Mitteilung des Gerichts habe die Staatsanwaltschaft jedoch bestätigt, dass sie auf eine Beschwerde verzichtet.
In der Szene der Gegner der Covid-19-Schutzmassnahmen hatte das in ihren Augen «brutale» Einschreiten der Polizei gegen die Wirtsleute und die Schliessung der Walliserkanne am Sonntag für etlichen Wirbel gesorgt. So kam es etwa zu Kundgebungen in Zermatt, bei denen auch die Freiheitstrychler mit von der Partie waren.