Mit über 65 Jahren sei man generell besonders gefährdet für einen schweren Verlauf bei einer Covid-19-Erkrankung, hiess es schon früh beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Während der Pandemie waren viele Seniorinnen und Senioren aufgefordert, sich massiv einzuschränken – unter anderem um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.
Einige Altersverbände wehren sich aber dagegen, dass diese Altersgruppe pauschal als Risikogruppe erwähnt wird, da viele über 65-Jährige noch gesund und aktiv seien und sich mit einer solchen Regelung diskriminiert fühlen würden.
Altersgrenze wirkt willkürlich
Auch von medizinischer Seite schätzen einige Experten die starre Altersgrenze als willkürlich ein, wie etwa Markus Minder, Chefarzt für Geriatrie am Spital Affoltern: «Die Altersgrenze ergibt für mich wenig Sinn, denn es ist ein Unterschied, wie jemand altert. Viel wichtiger sind Nebenfaktoren, wie andere schwere Krankheiten oder Mehrfachkrankheiten.»
Beim im Parlament verabschiedeten Covid-19 Gesetz haben sich die Altersverbände durchgesetzt: Der Absatz über Massnahmen für besonders gefährdete Personen, darunter die über 65-Jährigen, wurde gestrichen.
Doch das ist nur ein kleiner Sieg für die Altersverbände. Auf Anfrage von SRF zeigt sich, dass die Risikogruppe trotzdem als solche bestehen bleibt. Für Pro Senectute ist das nicht nachvollziehbar.
Pro Senectute pocht auf Änderung
Direktor Alain Huber fordert eine Anpassung, zum Beispiel auf den Webseiten des BAG. «Das neue Gesetz sieht keine Risikogruppe mehr vor für Senioren über 65 Jahren. Wir gehen davon aus und fordern auch, dass die Kommunikation vom BAG angepasst wird, weil keine Gesetzesgrundlage mehr da ist, sobald das Gesetz angenommen wird», so Huber.
Das Bundesamt für Gesundheit müsse laut Pro Senectute die Kommunikation ändern und nicht mehr von der starren Altersgrenze 65 sprechen.
Keine Konsequenzen beim BAG?
Laut dem Bundesamt für Gesundheit stützen sich die Empfehlungen jedoch auf das Epidemiengesetz und nicht auf das Covid-19 Gesetz. «Die Empfehlungen des BAG sind durch das Covid-19-Gesetz nicht tangiert. Nach aktuellem Wissensstand gelten Personen über 65 nach wie vor als besonders gefährdet. Das Risiko, dass sie bei einer Ansteckung einen schweren Verlauf haben, steigt mit dem Alter», schreibt das BAG auf Anfrage von SRF.
Tatsächlich zeigt die Hospitalisierungsrate, dass statistisch gesehen die älteren Covid-19-Infizierten prozentual deutlich öfters ins Spital müssen als jüngere – insbesondere im Alter zwischen 70 und 79 Jahren.
Der Sieg im Parlament bleibt vorerst nur eine Etappe im Kampf der Altersverbände. In der Praxis werden die über 65-Jährigen wohl vorerst weiterhin mit dem Label «Risikogruppe» leben müssen.