- Der Bundesrat will nach der Mangel-Erfahrung in der Corona-Pandemie, dass die Schweiz wieder Ethanol-Reserven anlegt.
- Die entsprechende Verordnung hat der Bundesrat in die Vernehmlassung geschickt.
Grundlage für den Aufbau eines Pflichtlagers soll das Landesversorgungsgesetz sein, teilt der Bundesrat mit. In Kraft gesetzt werden soll die neue Regelung auf Anfang 2022. Die Vernehmlassung dauert bis am 29. Juni 2021.
Die Alcosuisse hatte bis Ende 2018 im Auftrag des Bundes ein Lager an Ethanol gehalten. Dieses umfasste eine Reserve für rund drei Monate des inländischen Normalbedarfs. Mit dem Verkauf und der Privatisierung der Alcosuisse im Jahr 2018 war dieses Lager aufgelöst worden, was sich bei der Bewältigung der Pandemie aber als nachteilig erwiesen hat.
Es habe sich gezeigt, dass die Verfügbarkeit von Ethanol wichtig sei, namentlich zur Herstellung von Desinfektionsmittel, hält der Bundesrat fest. Deshalb schlägt er den Aufbau von Pflichtlagern vor. Die Aufträge dazu stammen aus dem Parlament.
Ausnahme für Ethanol-Treibstoffe
Laut dem Verordnungsentwurf müssen diejenigen Unternehmen Pflichtlager anlegen, die undenaturiertes oder denaturiertes Ethanol importieren, herstellen, verarbeiten oder zum ersten Mal im Inland verkaufen. Ausgenommen ist Ethanol, das als Treibstoff oder zur Herstellung von Treibstoffen verwendet wird. Gelten soll die Lagerpflicht erst, wenn pro Kalenderjahr mehr als eine Tonne dieser Waren verkauft werden.
In die Lagerpflicht einbinden will der Bundesrat alle Betroffenen. So bleibe der Wettbewerb unter den Marktteilnehmenden gewährleistet. Das Ausmass der Pflichtlager soll vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bestimmt werden. Den Umfang der Pflichtlager soll von der aktuelle Struktur des Ethanolmarktes in der Schweiz und dem bevorzugten Verwendungszweck abhängen.
Parlament stimmte Teilrevision des Alkoholgesetzes zu
Ende September 2016 hatte das Parlament einstimmig die Teilrevision des Alkoholgesetz gutgeheissen. Ziel war die Liberalisierung des Ethanolmarktes. Das Einfuhrmonopol lasse sich gesundheitspolitisch nicht mehr rechtfertigen, hiess es damals. Zudem schränke es die unternehmerische Freiheit unverhältnismässig ein. Das Gesetz war 1886 eingeführt worden, um dem grassierenden Missbrauch von hochprozentigem Alkohol zu begegnen.
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Ende September 2018 verabschiedete der Bundesrat zwei Verordnungen, die die Aufhebung des Ethanol-Monopols des Bundes auf Anfang 2019 besiegelte. Die Alcosuisse AG, der frühere staatliche Alleinimporteur von Ethanol, wurde privatisiert und 2018 an Thommen-Furler in Rüti bei Büren (BE) verkauft.