- In der Schweiz ausgestellte Corona-Zertifikate für genesene Personen sind künftig weniger lang gültig.
- Die Gültigkeitsdauer werde ab Montag von 270 auf 180 Tage verkürzt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
- In der Schweiz hat der Entscheid keine direkten Konsequenzen, weil die Zertifikatspflicht nicht mehr gilt.
Die verkürzte Geltungsdauer des Genesenenzertifikats hat der Bundesrat am Freitag «im Einklang» mit den Entwicklungen auf europäischer Ebene getroffen. Weil in der Schweiz keine Zertifikatspflicht gilt, hat diese Entscheidung laut Bundesrat für Genesene im Inland keine direkten Folgen. In Ländern, die das Schweizer Zertifikat anerkennen, sei dieses bereits heute in der Regel maximal 180 Tage gültig.
Erleichterte Einreise aus Drittstaaten
Ausserdem hat der Bundesrat entschieden, die Einreisebestimmungen für Genesene aus Ländern ausserhalb des Schengen-Raums in Abstimmung mit den Schengen-Staaten zu lockern. Der Schritt erfolge, weil die Omikron-Variante des Coronavirus zu weniger schweren Krankheitsverläufen führe, schrieb der Bundesrat.
Nebst geimpften Personen ist für Genesene aus Drittstaaten – zum Beispiel den USA, Serbien und Indien – die bewilligungsfreie Einreise für Kurzaufenthalte ab kommendem Montag in der Schweiz wieder möglich. Dies betrifft vor allem Einreisen zu touristischen Zwecken. Weiterhin gelten jedoch Einreisebestimmungen für ungeimpfte Personen aus bestimmen Ländern ausserhalb des Schengen-Raums.