Die Ausgestaltung: Das Zertifikat wird es in Papierversion als Ausdruck oder im PDF-Format geben. Alle Varianten enthalten die Zertifikatsangaben in lesbarer Form sowie fälschungssicher als QR-Code.
Der Anwendungsbereich: Die Zertifikate sollen vorerst zum Reisen und für Grossanlässe verwendet werden. «Über weitere Verwendungen entscheidet der Bundesrat Mitte Juni», wie Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (BIT) an der Medienkonferenz erklärte.
Der Zeitplan: Die Zertifikate werden ab dem 7. Juni schrittweise zur Verfügung gestellt. Wer wo das Zertifikat erhalten kann, bleibt aber in der Verantwortung der Kantone, sagte Lindemann. «Mit denjenigen Kantonen, die zuerst Ferien haben, schauen wir, dass wir zuerst eine Lösung ausarbeiten.» Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) sei in der Lage, innerhalb von 48 Stunden 7 Millionen Zertifikate auszustellen.
Die Zuständigkeit: Die Kantone definieren, wer das Zertifikat ausstellen darf. Sie bezeichnen Fachpersonen, etwa aus Impfzentren, Testzentren, Spitälern, Arztpraxen, Apotheken etc. als Ausstellerinnen und Aussteller, die geimpften, genesenen und negativ getesteten Personen auf Antrag ein Zertifikat ausstellen. Der Bund habe vergangene Woche alle Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren informiert. «Wir gehen davon aus, dass die Ausstellung der Covid-Zertifikate in den Kantonen funktionieren wird», sagte Bundesrat Ueli Maurer.
Das System: Der Bund stellt ein System für die Ausstellung, die Überprüfung und den Widerruf von Covid-Zertifikaten zur Verfügung. Dieses System ermöglicht die Anbindung bestehender IT-Systeme (z. B. Impf- und Testsysteme), sodass auch eine digitale Ausstellung möglich ist. Das System enthält eine Aufbewahrungs-App (die COVID Certificate App) und eine Prüf-App (die COVID Certificate Check App.) Die prüfende Person sieht lediglich den Namen, Vornamen, das Geburtsdatum und die Gültigkeit des Zertifikats. Beide Apps kann man laut Lindemann im Laufe der nächsten Woche in den App-Stores herunterladen.
Datenschutz und EU-Kompatibilität: Diese sind gewährleistet. Personendaten werden nicht zentral bei der Bundesverwaltung gespeichert. Die Signatur des Bundes lasse sich auch mit der EU austauschen, damit eine Überprüfung möglich sei.
Gültigkeit: PCR-Test sind für 72 Stunden im Covid-Zertifikat gültig, die Antigentests für 24 Stunden, für Genesene gelten die Zertifikate 180 Tage und für Geimpfte ab dem 11. Tag nach der zweiten Impfung vorerst für 180 Tage. Nach 180 Tagen kann das Zertifikat verlängert werden, ohne dass ein neues erstellt werden muss. Eine Ausdehnung der Gültigkeit für Geimpfte nach 180 Tagen ist laut Mike Schüpbach vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Diskussion. Für Genesene sei eine Verlängerung nicht möglich. Das sei in der entsprechenden EU-Verordnung definiert. Wenn das Zertifikat bei Genesenen ablaufe, dann müsse man sich entweder impfen oder testen lassen.
Die Sicherheit: Wird das Zertifikat überprüft, werden keine Personendaten gespeichert oder an Dritte übermittelt, erklärte Lindemann. Anhand des Zertifikats sei auch nicht ersichtlich, ob eine Person geimpft, getestet oder genesen ist, sagt der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Adrian Lobsiger. Dank einer elektronischen Signatur des Bundes ist der QR-Code zudem fälschungssicher. Eine weitere Massnahme: Der Quellcode des Zertifikats ist öffentlich. Damit kann jeder das Programm auf Sicherheitslücken überprüfen.