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Schweizer Datenschützer interveniert
Aus HeuteMorgen vom 22.01.2020. Bild: Keystone-SDA
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Datenschützer rät davon ab Neue Fahndungs-App sammelt über drei Milliarden Internet-Fotos

In den USA wird zur Ermittlung von Straftätern eine App genutzt, die gesuchte Gesichter mit Fotos im Internet abgleicht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte interveniert.

Straftäter auf den Bildern von Überwachungskameras innert Sekunden überführen: Das ermöglicht ein Unternehmen in den USA den Polizeibehörden mit einer App namens «Clearview». Sie gleicht die gesuchten Gesichter mit über drei Milliarden Fotos ab, die sie im Internet gesammelt hat.

Persönlichkeitsrechte verletzt?

Amerikanische Polizeibehörden würden mit «Clearview» bereits sensationelle Fahndungserfolge erzielen, hat die New York Times am Wochenende aufgedeckt. Über drei Milliarden Fotos, mit denen das Programm die Gesichter der Straftäter abgleiche, seien aus Millionen von Webseiten herausgefiltert worden.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger wird hellhörig, «wenn Private praktisch das ganze Internet durchrechen, eine Vielzahl von biometrischen Daten erheben und zu einer privaten Datenbank machen». Sollte es darunter Fotos von Schweizerinnen und Schweizern haben, gehe er davon aus, dass deren Persönlichkeitsrechte verletzt seien.

Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger.
Legende: Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger verlangt bei «Clearview» Auskunft. Keystone

«Es ist problematisch, weil natürlich ein grosser Teil dieser Gesichter aus sozialen Plattformen stammt», so Lobsiger weiter. Plattformen wie Facebook zum Beispiel, die klare Nutzungsbedingungen kennen. Er rate Schweizer Behörden davon ab, Daten von «Clearview» zu verwenden.

Verlinkung ausdrücklich untersagen

Nach Angaben des Unternehmens sei die App bisher nur in Nordamerika im Einsatz. Doch das will sich der Datenschützer von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes bestätigen lassen. Stellvertretend für alle Betroffenen in der Schweiz werde er zudem bei «Clearview» Auskunft verlangen, ob auch Daten zu seiner Person gespeichert seien. «Ich werde dann gegebenenfalls das Gesuch stellen, dieses Bildmaterial zu löschen.»

Über die Behandlung des Gesuches werde er die Öffentlichkeit informieren, kündigt Lobsiger an. Er empfiehlt allen Userinnen und Usern von sozialen Netzwerken, die Verlinkung ihres Bildmaterials mit Suchmaschinen ausdrücklich zu untersagen. Bei den meisten Plattformen sei dies einfach möglich.

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