Viele der aktuell eingesetzten Lernprogramme erlauben den Lehrerinnen und Lehrern Einblick darüber, wann der Schüler oder die Schülerin die Hausaufgaben gemacht hat. Auch kann der Lehrer kontrollieren, ob die Schülerin die Aufgaben am Stück gemacht hat oder nicht – und wie lange das dauerte.
Das sei nicht zulässig, sagt Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich. Denn auch Schüler hätten eine Privatsphäre. «Diese ist auch von der Schule zu respektieren», so Baeriswyl. Wenn ein Schüler nicht im Unterricht sei, müsse er nicht damit rechnen, von der Lehrperson überwacht zu werden.
Apps mit Überwachungsfunktionen
In vielen digitalen Schulmitteln sei es möglich, solche Überwachungsfunktionen auszuschalten. Das sei unbedingt nötig, sagt der Datenschützer. In Zusammenarbeit mit der Plattform educa.ch des Bundes und der Erziehungsdirektorenkonferenz hat Baeriswyl eine Liste erstellt, auf der empfohlene Dienste und Produkte aufgeführt sind. Beispiele dafür sind Anton, Blizz, Classtime oder Mindsteps.
Ein weiterer Punkt, der dem Zürcher Datenschutzbeauftragten Sorgen macht, ist die Kommunikation zwischen den Schülern und ihren Lehrpersonen. Viele nutzen beispielsweise dazu Whatsapp, das dem Facebook-Konzern gehört. Wenn Schulen via Systeme wie Whatsapp kommunizierten, so sei das ganz klar datenschutzwidrig, sagt Baeriswyl.
Facebook erhält alle Kontaktdaten
Denn durch die Benutzung des Dienstes würden alle Kontakte auf einem Handy an den Facebook-Konzern geliefert. «Als öffentliches Organ kann eine Schule kein solches Tool einsetzen», betont Baeriswyl deshalb. Wenn jemand für sich entscheide, alle Kontakte an Facebook zu übergeben, so sei das sein persönliches Problem. Aber eine öffentliche Institution dürfe das von niemandem verlangen.
Für die Kommunikation gebe es gute Alternativen, sagt der Zürcher Datenschützer. Dazu gehörten etwa die Schweizer App Threema oder die amerikanischen Apps Signal und Wire, die die Privatsphäre der Menschen schützten.