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Debatte um Begriff «Rasse lässt sich biologisch nicht feststellen»

Das Wort Rasse kommt im Deutschen Grundgesetz ( Artikel 3 ) und in der Schweizer Bundesverfassung ( Artikel 8 ) vor. Niemand dürfe wegen seiner Rasse diskriminiert werden, heisst es da sinngemäss. In Deutschland läuft eine Debatte darüber, ob das Wort gestrichen werden soll. Denn der Begriff ist umstritten.

Tino Plümecke

Soziologe und Biologe

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Er forscht an der Universität Freiburg im Breisgau zu Rassismus und lehrt unter anderem an der Fachhochschule St. Gallen.

SRF News: Seit wann gibt es den Begriff der «Rasse»?

Timo Plümecke: Der Begriff ist in der Frühen Neuzeit, also Ende des 14. Jahrhunderts, in das europäische Bewusstsein getreten. Man kann sagen, dass mit der Morgendämmerung der europäischen Moderne der Begriff erfunden wurde. Und zwar in den spanischen Königreichen zur Abgrenzung der Christen gegenüber den jüdischen und maurischen Bewohnern.

Wie hat sich dieser Begriff weiterentwickelt?

In der Geschichte sehen wir, dass der Rassenbegriff sehr unterschiedliche Markierungen beinhaltet hat. Es war aber immer ein Abgrenzungsbegriff. Das sieht man, wenn man in die Geschichte Spaniens, Frankreichs oder Englands schaut. Oder auch, wie er von Immanuel Kant im deutschen Sprachraum eingeführt wurde.

Nein, es gibt so etwas wie Rasse nicht. Sie lässt sich biologisch nicht feststellen.

Der Begriff hob einerseits immer bestimmte Unterschiedlichkeiten hervor, aber er diente andererseits dazu, die Anderen in gewisser Weise abzuwerten oder mindestens dieser Abwertung zugänglich zu machen.

Aber biologisch konnte der Begriff nie erhärtet werden?

Es gab sehr viele Versuche von hochrangigen Wissenschaftlern in der Geschichte mit den jeweils neuesten Methoden herauszufinden, was die Essenz von Rassen sei und worin sie sich unterscheiden würden. Aus der heutigen Sicht – nach 250 Jahre Rasse-Forschung – kann man sagen: Nein, es gibt so etwas wie Rasse nicht. Sie lässt sich biologisch nicht feststellen.

Der Begriff Rasse im schweizerischen Recht

Aber warum wird dieser Begriff dann immer noch gebraucht?

Das hat meines Erachtens zwei Gründe: Erstens gibt es eine Realität von Menschen, die unterschiedliche Hautfarben haben und es gibt soziale Ungleichheiten zwischen Bevölkerungsgruppen. Und hier gibt es einzelne Anfragen an die Biologen: Okay, belegt doch mal, woran liegt das denn, dass Menschen unterschiedlich sind. Zweitens gibt es auch eine Notwendigkeit, soziale Ungleichheit darzustellen. Zum Beispiel bezüglich des Einkommens aber auch der Gesundheitsversorgung. Und wenn wir da auf Bevölkerungsgruppen schauen, die man als ethnisch bezeichnen, aber auch nach Religion oder nach Klasse unterscheiden könnte, dann sehen wir massive Unterschiede.

Ihrer Meinung nach ergibt Rasse als soziale Kategorie Sinn?

Ja, sie muss. Wir brauchen zumindest einen Begriff, der das abbildet. In den USA wird dafür der Begriff «Race» benutzt. Jetzt kann man das natürlich kritisieren. Aber wir brauchen einen analytischen Begriff, der das bezeichnet, was hergestellt wird, wenn eine bestimmte Unterscheidung in einer Gesellschaft relevant ist.

Sie finden es also wenig sinnvoll, den Begriff der Rasse aus dem Grundgesetz zu streichen?

Doch. Man müsste ihn ersetzen durch eine Begrifflichkeit, die viel deutlicher fasst, worum es in dieser Gesetzesfassung geht. Nämlich um eine Diskriminierungsform, also um Rassismus. Dementsprechend wäre eine Ersetzung des Begriffs mit einem Begriff wie rassistische Diskriminierung viel sinnvoller. Denn mit dem Gesetz soll ausgesagt werden, dass es darum geht, Rechtsgleichheit von Menschen herzustellen.

Das Gespräch führte Simone Hulliger.

Echo der Zeit, 21.06.2020, 18 Uhr ; 

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