Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat hat bei der Detailberatung der Totalrevision des CO2-Gesetzes erste Massnahmen beschlossen.
- Die Schweiz soll die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Er folgt damit dem Bundesrat.
- Die Reduktion soll zu grossen Teilen durch den Kauf von Emissionszertifikaten im Ausland erfolgen können.
- Bei der Sanierung von Gebäuden soll es keine einheitlichen Standards geben.
- Die Vorgaben für Neuwagen werden verschärft.
Es ist ein Erfolg für die SVP und die FDP: Mit 97 zu 95 Stimmen bei einer Enthaltung hat die grosse Kammer beschlossen, keinen Inlandanteil im Gesetz zu verankern.
Die FDP wolle, dass mit dem Franken die bestmögliche Wirkung erzielt werde, erklärte Peter Schilliger (FDP/LU). Das sei mit Massnahmen im Ausland der Fall. Christian Wasserfallen (FDP/BE) erklärte, «Klimanationalismus» sei fehl am Platz, das Klima kenne keine Grenzen. Und Hansjörg Knecht (SVP/AG) warnte davor, dass zu hohe Ziele dazu führen könnten, dass Schweizer Unternehmen ins Ausland abwandern könnten, wo weniger strenge Emissionsvorschriften gälten.
Er verstehe nicht, dass Wirtschaftsvertreter für Massnahmen im Ausland plädierten, sagte hingegen Bastien Girod (Grüne/ZH). Für die Schweiz sei es eine grosse Chance, Lösungen zu entwickeln, die exportiert werden könnten und global wirkten.
Jacqueline Badran (SP/ZH) gab zu bedenken, der Preis für ausländische Klimazertifikate werde steigen, da die Nachfrage steigen werde. «Wieso sollten wir wollen, dass das ganze Geld ins Ausland fliesst?» Sie appellierte auch, an die künftigen Generationen zu denken.
Umweltministerin Doris Leuthard reagierte enttäuscht: Ohne Ziele sei es schwierig, Massnahmen zu definieren, man würde es letztendlich jedem einzelnen überlassen. Der Rat habe im Wesentlichen beschlossen, einfach abzuwarten: «Das ist Ihre Verantwortung des Tages.»
Bei den Standards für internationale Bescheinigungen konnte sich ebenfalls eine rechte Minderheit durchsetzen. Demnach sollen im Ausland erzielte Emissionsverminderungen nur die international festgelegten Anforderungen erfüllen, damit sie in der Schweiz berücksichtigt werden.
Erste Massnahmen beschlossen
Zu den Massnahmen zur CO2-Reduktion im Inland gehört - wie bereits heute - die Sanierung von Gebäuden. Dafür sind die Kantone zuständig. Der Nationalrat will aber nicht im Gesetz verankern, dass sie einen einheitlichen Gebäudestandard erlassen.
Ausserdem soll das Ziel einer Reduktion um 50 Prozent gegenüber 1990 erst 2030 erreicht werden müssen. Auch wurden weniger strenge CO2-Grenzwerte beschlossen.
Strengere Vorgaben für Neuwagen
Massnahmen sind auch im Verkehr geplant, laut Leuthard dem «ewigen Sorgenkind». Das Gerechteste wäre eine CO2-Abgabe, stellte Leuthard fest. Der Bundesrat habe keine vorgeschlagen, weil sie nicht mehrheitsfähig sei.
Wie bisher sollen diese schrittweise verschärft werden. Die Importeure müssen Vorgaben zu den durchschnittlichen CO2-Emissionen erfüllen. Importieren sie zu viele Autos mit hohem Ausstoss, gibts Sanktionen. Hier folgte der Nationalrat bei den Werten mehrheitlich dem Bundesrat. Er strich aber die Möglichkeit, Zwischenziele vorzusehen.
Anders als seine Kommission will der Nationalrat den Importeuren nicht erlauben, Elektroautos vom Durchschnitt auszunehmen. Ferner beschloss der Nationalrat Elektrizität aus CO2-armer Produktion zu begünstigen, nicht nur aus erneuerbaren Energien.
Die Debatte wird am Montag weitergeführt.