Worum geht es? Mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes will der Bundesrat die Verpflichtungen aus dem Klimaabkommen von Paris erfüllen und die Schweizer Klimapolitik 2021-2030 festlegen. Es geht darum, wie die Verpflichtungen auf nationaler Ebene konkretisiert werden sollen und in welchem Ausmass die Reduktion des CO2-Austosses in der Schweiz selbst geschehen soll.
Wie verlaufen die Konfliktlinien? Nur schon die Tatsache, dass unzählige Minderheitsanträge eingereicht wurden und für die Debatte insgesamt vier Tage vorgesehen sind, zeigt, dass es sich um ein umstrittenes Geschäft handelt. Die SVP wollte erst gar nicht darauf eintreten, unterlag aber mit ihrem Antrag. Die Grünen wollten den Entwurf ursprünglich an den Bundesrat zurückweisen, mit der Aufforderung, die Emissionen noch stärker zu senken.
Bastien Girod (Grüne/ZH) zog den Rückweisungsantrag in der Eintretensdebatte jedoch zurück. Auch bei der Detailberatung verläuft ein Graben zwischen der Ratsrechten und der Ratslinken. Wie so oft kommt es letztlich darauf an, wie sich die Mitteparteien positionieren, also die CVP, die GLP und die BDP.
Wo liegen die strittigen Punkte? Umstritten ist in der grossen Kammer vor allem das Reduktionsziel – also die Frage, um wie viel die Treibhausgas-Emissionen gesenkt werden sollen. Geht es nach dem Bundesrat, soll die Schweiz diese Emissionen bis 2030 um 50 Prozent unter das Niveau von 1990 senken. Damit will die Schweiz ihren Beitrag leisten zum weltweiten Klimaschutzziel, wonach sich die Erdatmosphäre nicht um mehr als 2 Prozent erwärmen soll. Zur Debatte steht auch eine Reduktion um 60 Prozent.
Wo soll CO2 eingespart werden? Die Reduktion soll zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland erreicht werden. Die vorberatende Kommission folgte in dem Punkt dem Bundesrat. Allerdings entschied sie sich nur knapp dafür, überhaupt eine Inlandquote im Gesetz aufzuführen. Minderheitsanträge fordern einen Inlandanteil von 50 Prozent oder von mindestens 75 Prozent.
Mit welchen Massnahmen soll das Ziel erreicht werden? Am meisten Treibhausgase verursachen der Verkehr und der Gebäudebereich.
- Im Verkehr soll der Anteil an erneuerbarer Energie erhöht werden, um die Emissionen zu senken. Zudem sollen die Vorschriften für neue Autos schrittweise verschärft werden, analog zur EU. Die Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe sollen bis zu 90 Prozent der Emissionen kompensieren müssen. Neu soll dies auch im Ausland möglich sein. Der Benzinpreis soll steigen. Der Gesetzesentwurf sieht keine Deckelung vor. Anträge fordern Zuschläge von 5 bis 20 Rappen auf den Liter Treibstoff.
- Beim Gebäudebereich sollen Sanierungen zur Senkung der Emissionen helfen. Umstritten ist, ob es für Neubauten und bestehende Bauten Gebäudestandards geben soll. Zudem wird die CO2-Abgabe auf Brennstoffe weitergeführt und erhöht – um wie viel und wie sehr sich das auf den Heizölpreis auswirken wird, ist allerdings umstritten.
- Für die Landwirtschaft sollen erstmals Massnahmen definiert werden.
- Eine CO2-Abgabe auf Flugtickets steht zur Debatte. Minderheitsanträge schlagen eine Abgabe zwischen 12 und 30 Franken für Europaflüge sowie zwischen 30 und 48 Franken für Flüge in andere Länder vor.
Was wurde heute beschlossen? Der Nationalrat ist mit 125 Ja zu 62 Nein auf das Reformvorhaben eingetreten und hat mit der Detailberatung begonnen. Diese wird morgen Dienstag fortgesetzt.