Eine elektronische Identitätskarte, mit der man sich bei der Verwaltung oder einer Bank online ausweisen kann, das war die Idee hinter der E-ID vor drei Jahren.
Die Gegner kritisierten, dass kommerzielle Unternehmen die E-ID herausgeben und die Infrastruktur betreiben sollten – Aufgaben, die der Staat übernehmen müsse. Sie sahen die Privatsphäre deshalb nicht genügend geschützt.
Diese Argumente überzeugten eine Mehrheit am 7. März 2021: Die Vorlage wurde mit 64 Prozent abgeschmettert.
Staat statt Unternehmen
Aus der Niederlage wurden Konsequenzen gezogen: Anstelle von privaten Unternehmen ist jetzt der Bund zuständig. Die neue E-ID soll vom Fedpol (Bundesamt für Polizei) herausgegeben werden, für den Betrieb der Infrastruktur sind das Bundesamt für Justiz (BJ) und das Bundesamt für Informatik (BIT) zuständig.
Neu orientiert sich die E-ID an den Prinzipien der selbstverwalteten Identität («Self Sovereign Identity»). Die Idee dahinter: Wer eine E-ID besitzt, soll die Kontrolle über seine Daten behalten.
Der Schutz der Privatsphäre ist so besser gewährleistet als mit der traditionellen Identitätskarte aus Plastik. Wer in Zukunft eine E-ID vorweisen muss, kann bestimmen, welche Daten einsehbar sind. Muss man etwa beim Kauf von alkoholischen Getränken sein Alter nachweisen, so wird bloss die Bestätigung angezeigt, dass man älter als 18 Jahre ist. Das Geburtsdatum oder der Name bleiben verborgen.
Brieftasche statt Ausweis
Die neue E-ID ist mehr als das digitale Abbild der physischen Identitätskarte. Sie ähnelt eher einer Brieftasche («Wallet»), in der es viel Platz gibt für weitere Ausweise: vom Hochschuldiplom über den Vereinsausweis bis zum Führerschein.
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wird im Rahmen eines Pilotprojekts schon bald eine digitale Version des Lernfahrausweises herausgeben.
Offener Prozess
Die neue, verbesserte E-ID ist das Resultat eines offenen Prozesses. Drei Jahre lang hat das Bundesamt für Justiz am Gesetz zur E-ID gearbeitet und dabei immer wieder die Meinung und Expertise von verschiedenen Akteuren eingeholt, etwa von den Kantonen, von politischen Parteien oder von Vereinen wie der digitalen Gesellschaft oder der DIDAS (Digital Identity and Data Sovereignty Association).
Der ganze Prozess war mustergültig.
Parallel dazu hat das Bundesamt für Informatik eine technische Infrastruktur aufgebaut und interessierte Unternehmen eingeladen, mit der neuen E-ID zu experimentieren. So konnte man wertvolle Erfahrungen sammeln, sowohl was die technische Umsetzung anbelangt als auch die Abläufe.
Lob von den Kritikern
Die Arbeit scheint sich auszuzahlen: Erik Schönenberger, als Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft federführend beim Referendum gegen die erste E-ID, gibt der neuen Vorlage gute Noten: «Es ist sicherlich eine gute Lösung. Als wir ins Referendum eingestiegen sind gegen die erste Lösung, war es unvorstellbar, dass man zu sowas kommen würde, wie wir es heute haben. Nicht nur die technologische Lösung, auch der ganze Prozess war unseres Erachtens mustergültig.»
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