- Nach dem Ja des Ständerats zur Abschaffung des Eigenmietwerts tut sich die zuständige Nationalratskommission schwer, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden.
- Sie bringt nach einer ersten Lesung eine neue Variante ohne komplette Abschaffung der Steuer ins Spiel.
- Im August soll eine zweite Lesung des Geschäfts stattfinden.
Nach verschiedenen Anhörungen und Abklärungsaufträgen an die Verwaltung hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) am Freitag die Zwischenergebnisse ihrer Beratungen präsentiert. Sie will derzeit zweigleisig fahren: Einerseits ist für die Kommission eine gegenüber dem Ständerat in verschiedenen Punkten geänderte Vorlage denkbar. Andererseits bringt sie ein Alternativmodell aufs Tapet, das vorsieht, den Eigenmietwert auf 60 Prozent der Marktmiete zu beschränken.
Ziel einer mehrheitsfähigen Lösung
Bei der zweiten Variante hätten die Kantone gemäss vorläufigen Beschlüssen die Möglichkeit, den Steuersatz noch tiefer anzusetzen. In diesem Fall müssten sie jedoch einen Mietzinsabzug gewähren, damit die Lösung verfassungskonform wäre.
Wir ringen heftig um eine mehrheitsfähige Lösung und loten verschiedene Optionen aus.
Bis dahin soll die Verwaltung die Kosten der zwei Varianten schätzen. «Wir ringen heftig um eine mehrheitsfähige Lösung und loten verschiedene Optionen aus», sagte Kommissionspräsident Leo Müller (Mitte/LU) am Freitag vor den Medien in Bern.
Grund für die neue Idee ist laut Müller, die «Kritik bis grosse Ablehnung», die das Geschäft in einzelnen Kreisen weiterhin auslöse. Insbesondere die Banken, Versicherungen, teilweise auch die Kantone, stünden dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung skeptisch gegenüber.
Nationalratskommission will Systemwechsel
Die Nationalratskommission weicht in verschiedenen Punkten von den Beschlüssen des Ständerats ab. Wie der Bundesrat plädiert die Kommission beispielsweise für einen konsequenten Systemwechsel. Geht es hingegen nach dem Ständerat, sollen selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.
Weitere Differenzen bestehen derzeit bei der Abzugsfähigkeit von Liegenschaftskosten. Laut Nationalratskommission sollen die Abzüge für Energiesparen, Rückbau- und Instandstellungskosten sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene beibehalten werden. Grosszügiger als der Ständerat zeigt sich die WAK-N beim Schuldzinsenabzug. Ein solcher soll bis zu 100 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge geltend gemacht werden können. Heute werden Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50'000 Franken zugelassen.
Bereits im November war die Kommission mit einer starken Mehrheit auf die Vorlage eingetreten und bezeichnete die vom Ständerat beschlossenen Gesetzesänderungen als «grundsätzlich mehrheitsfähig». Das Geschäft sei jedoch anspruchsvoll und es seien noch einige Fragen zu klären. Weil keine Fristen eingehalten werden müssten, lasse sich die Kommission bewusst Zeit, eine tragfähige Lösung zu finden.
Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts auf Bundes- und Kantonsebene wird seit Jahren diskutiert. Bis ein Systemwechsel wirklich Realität werden könnte, dürften weitere Jahre vergehen.