Die Energieversorgung der Schweiz soll für die kritische Phase gegen Ende des Winters gestärkt werden. Für den Fall, dass der Markt kritische Engpässe nicht selbst bewältigen kann. Der Bundesrat hat dazu die Verordnung für die Wasserkraftreserve für 24 Tage verabschiedet.
Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft. Ab dann können Speicherkraftwerkbetreiber Offerten an Swissgrid einreichen, wenn sie gegen Entgelt freiwillig bis zum Winterende Wasserreserven halten wollen. In diesen Offerten werden sie darlegen, «was sie haben müssen», wenn sie das Wasser nicht turbinieren, wie Elcom-Präsident Werner Luginbühl erklärte.
In diesen Offerten werden sie die Betreiber darlegen, was sie haben müssen, wenn sie das Wasser nicht turbinieren.
Nur für kritische Engpässe
Die Wasserkraftreserve ist eine Versicherung, die ausserhalb des Marktes bereitsteht. Sie darf nur genutzt werden, um kritische Engpässe zu überbrücken, etwa gegen Ende Winter, wenn der Stromverbrauch unerwartet hoch, Stromimporte stark eingeschränkt und inländische Kernkraftwerke reduziert verfügbar wären.
Die Massnahme sei Teil in einem ganzen Straus von Schritten, um die Folgen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung zu minimieren, erklärte Energieministerin Simonetta Sommaruga.
Bereits im Februar hatte der Bundesrat beschlossen, die im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung vorgeschlagene Wasserkraftreserve vorzuziehen. Sie ist im Parlament noch in Beratung. Die nun befristet beschlossene Verordnung entspricht in weiten Teilen der Gesetzesvorlage, ist aber auf Speicherseen beschränkt.
Wer trägt die Kosten?
Laut der Energieministerin dürfte die Wasserkraftreserve zwischen 650 und 700 Millionen Franken kosten. Dieses Entgelt für die Versorgungssicherheit soll auch den entgangenen Stromverkauf der Kraftwerke entschädigen. Denn das Wasser wird weniger Wert sein, wenn sich im Frühling die Stauseen wieder füllen.
Die Kosten für die Reserve tragen die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Netzkosten, was diese um rund 1,2 Rappen pro Kilowattstunde verteuert. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) hatte die Dimensionen der Reserve bereits am 23. August festgelegt.
Was, wenn es nicht freiwillig klappt?
Demnach sollen 500 Gigawattstunden (GWh) plus/minus 166 GWh in den Speicherseen bleiben. Die Reserven müssen vom 1. Dezember bis zum 15. Mai 2023 gehalten werden. Die Reserve ist so dimensioniert, dass damit 24 Tage überbrückt werden könnten.
Sollten nach Abschluss der Ausschreibung zu wenig Angebote vorliegen oder diese zu teuer sein, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK ein Entgelt festlegen und die Kraftwerke zur Reservehaltung verpflichten.
Läuft das System noch richtig?
Sommaruga äusserte sich auch zur Entwicklung der Strompreise und zu Forderungen für einen Umbau des Strommarktes . Sie betonte dabei, dass in den letzten Jahren je nach Kanton immer sehr unterschiedliche Preise auch für die geschützten Kunden gegolten hätten.
Je nachdem hätten sich Kunden auch im freien Markt bewegen können. Mit der aktuellen Krise komme nun an die Oberfläche, was bisher selbstverständlich gewesen sei, so Sommaruga. Nun müssten die Eigner – Gemeinden, Städte und Kantone – doch erst einmal prüfen, welche Lehren daraus zu ziehen seien und was es für Kundinnen und Kunden bedeute.