Ausschlaggebend für die Bestimmungen ist vor allem das Gewicht der Drohnen – aber nicht nur: Wer eine Drohne mit Kamera besitzt, muss sich registrieren, auch wenn das Gerät leichter ist als 250 Gramm. Ausgenommen von dieser Regel sind nur leichte Drohnen ohne Kamera.
Anmeldung – unnötig kompliziert
Für die Registrierung beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) braucht man ein CH-Login. Statt eines direkten Links auf die entsprechende Seite findet man ein Anleitungs-Video, in dem man erfährt, wie man sich auf die Registrierungsseite durchklicken muss.
Auch die Anmeldung ist verwirrend. Das BAZL empfiehlt zwar für die leichtesten Drohnen eine Haftpflichtversicherung, Vorschrift ist das aber nicht. Trotzdem kann man sich nur mit einer Versicherungsnummer registrieren. Auf Anfrage rät das BAZL, die entsprechenden einfach Felder mit X auszufüllen.
Hat man sich erfolgreich angemeldet, so wird im Konto die Registrierungsnummer des Halters oder der Halterin der Drohne angezeigt, die UAS-Betreibernummer. Dieses Kennzeichen gilt es nun «gut sichtbar» auf dem Fluggerät anzubringen – mit einem wasserfesten Filzstift etwa oder einer Etikette.
Mit «gut sichtbar» ist eigentlich «leserlich» gemeint: Es geht nicht darum, dass man das Kennzeichen auf einer Drohne in der Luft ablesen können muss. Vielmehr soll das Kennzeichen helfen, Halterin oder Halter auszumachen, falls etwas schiefgeht.
Das BAZL beurteilt und behandelt Zuwiderhandlungen stets angemessen, mit Augenmass und in Anlehnung an die zu wahrende Sicherheit in der Luft und am Boden.
Wer sich nicht an die Registrierungspflicht hält, verstösst gegen gesetzliche Vorgaben. Wie hoch die Busse ausfällt, sei nicht festgelegt: «Das BAZL beurteilt und behandelt Zuwiderhandlungen stets angemessen, mit Augenmass und in Anlehnung an die zu wahrende Sicherheit in der Luft und am Boden», schreibt das BAZL.
Verletzungen gegen das Luftfahrtgesetz könnten auf verschiedene Weise geahndet werden: mit Bussen bis zu 20'000 Franken etwa, mit Lizenzentzug und in schwerwiegenden Fällen mit Gefängnis.
Prüfung, Abstand halten und Flughöhe
Für Drohnen über 250 Gramm ist neben der Registrierung auch eine Schulung mit Prüfung vorgeschrieben. Wer sein Gerät auf Sichtweite fliegt, kann sein Wissen zu Hause am Computer mit dem Beantworten von Multiple-Choice-Fragen nachweisen. Alle anderen müssen die Prüfung vor Ort beim BAZL ablegen.
Für Drohnen gilt neue eine maximale Flughöhe von 120 Meter. Bei allen Kategorien gilt ein Flugverbot über Menschenmengen. Mit den leichteren Drohnen darf man zwar über unbeteiligte Personen fliegen, sollte das aber vermeiden. Für schwerere Drohnen (zwischen 0.9 und 4 Kilo) ist das verboten. Je nach Gewichtsklasse gelten zudem Regeln zum Mindestabstand zu unbeteiligten Personen.
Das BAZL informiert auf dieser Webseite ausführlich über die neuen Regeln.