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Durchsetzungs-Initiative 120 Rechtsprofessoren: «Nein zur Durchsetzungs-Initiative»

Wird die Durchsetzungsinitiative Realität, werden «die von der Bundesverfassung gewährleisteten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns aus den Angeln gehoben». Dies steht in einem Appell, den 120 Schweizer Rechtsprofessoren unterschrieben haben.

«Die rechtsstaatliche Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit und muss verteidigt werden. Deshalb rufen die unterzeichnenden Professorinnen und Professoren an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Schweiz die Stimmberechtigtendazu auf, in der Volksabstimmung vom 28. Februar 2016 die Durchsetzungsinitiative abzulehnen.»

Das hat Seltenheitswert: Rechtsprofessoren in der Schweiz äussern sich in einem Manifest gegen eine Initiative. Unterschrieben haben 120 von ihnen, nur von etwa 30 Professoren ist noch keine Rückmeldung eingetroffen. Die Unterschriftensammlung für das Manifest ist laut «NZZ» seit Montag im Umlauf und läuft noch bis Freitag.

«Richterliches Ermessen ausgeschaltet»

Die Rechtsprofessoren machen Grundsätzliches geltend: Bei einer Annahme der Initiative würde das richterliche Ermessen bei der Beurteilung einer Person ohne Schweizer Pass ausgeschaltet, unabhängig der persönlichen Verhältnisse und der Höhe der Strafe der Person.

«Damit werden die von der Bundesverfassung gewährleisteten Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns aus den Angeln gehoben, insbesondere das Verhältnismässigkeitsprinzip, die Gewaltenteilung und die Geltung der Grundrechte in der gesamten Rechtsordnung», schreiben die Rechtsprofessoren weiter.

Die Tatsache, dass bei der Durchsetzungsinitiative Secondos und Kriminaltouristen in einen Topf geworfen würden, widerspreche dem Gleichheitsprinzip und sei der freiheitlichen Rechtsordnung der Schweiz unwürdig.

Die vom Parlament bereits verabschiedete Revision des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der angenommenen Ausschaffungsinitiative verschärfe bereits die ausländerrechtlichen Konsequenzen von Straftaten, erlaube jedoch den Gerichten im Einzelfall, die Grundsätze unserer Verfassungsordnung zu beachten, so die Rechtsprofessoren.

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