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Efas: Einigung bei Finanzierung von Gesundheitsleistungen
Aus Tagesschau vom 18.12.2023.
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Einheitliche Finanzierung Das Parlament wagt die grosse Gesundheitsreform

Es ist vollbracht: Das Parlament hat sich über die Parteigrenzen hinweg zusammengerauft und wagt nach jahrelangen Blockaden im Gesundheitswesen einen grossen Wurf. Künftig sollen Behandlungen gleich finanziert werden – egal, wo sie stattfinden – ob im Spital, im Pflegeheim, in der Ärztepraxis oder zu Hause.

Das politische Aushandeln ist ein Musterbeispiel für einen Prozess, der die unterschiedlichen Interessen im blockierten Gesundheitswesen berücksichtigt. Das ist erfreulich – für Staatsbürgerinnen und für Prämienzahler. Im Gesundheitswesen braucht es allerdings noch weitere Schritte, die hoffentlich nicht je 14 Jahre dauern.

Keine Fehlanreize mehr bei ambulant und stationär

Die Idee stammt aus dem Jahr 2009, von der Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel, die sich zwanzig Jahre lang für die Mitte-Partei im Nationalrat engagierte. Es ging ihr um die einheitliche Finanzierung der Bereiche ambulant und stationär. Fehlanreize sollten verschwinden; dass aus finanziellen Überlegungen etwa Patientinnen länger als nötig im Spital behalten oder dass Patienten zu früh nach Hause geschickt werden.

Allerdings: Die Kantone trugen diesen Wechsel nur mit, wenn auch die Langzeitpflege integriert werde. Ein Bereich, der mit der älter werdenden Gesellschaft wichtiger wird und der Kantone sowie Gemeinden zusehends finanziell belastet.

Wer bezahlt was im Gesundheitswesen?

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Heute spielt es bei der Abrechnung eine Rolle, wo eine medizinische Behandlung stattfindet.

    • Ambulant: Der ambulante Bereich umfasst die Behandlungen in einer Praxis oder in einem Spital-Ambulatorium, kurz – alle Behandlungen ohne Übernachtung im Spital oder in einer Klinik. Sie werden vollständig über die Krankenkassen abgerechnet und schlagen deshalb direkt auf die Prämien. Inzwischen gibt es Behandlungen, die medizinisch und volkswirtschaftlich sinnvoll eher ambulant statt stationär gemacht werden. In den letzten Jahren haben die ambulanten Behandlungen deshalb politisch gewollt zugenommen.
    • Stationär: Das sind alle medizinischen Behandlungen in einer Klinik oder in einem Spital mit mindestens einer Übernachtung. Heute teilen sich Krankenkassen und Kantone die stationären Behandlungen im Verhältnis 45 zu 55 Prozent. Solche Behandlungen sind also fast hälftig mit Steuer- und mit Prämiengeldern finanziert.
    • Langzeitpflege: Ob zu Hause oder in einem Alters- und Pflegeheim – hier beteiligen sich die Krankenkassen, die Kantone oder die Gemeinden an den Kosten sowie die Gepflegten selbst mit einem festgelegten Betrag pro Tag. Es wird unterschieden zwischen den Kosten für die Pension/Unterbringung, die Betreuung und die Pflege. Kostenblock 2022: Rund elf Milliarden Franken in den Alters- und Pflegeheimen, drei Milliarden Franken für die Spitex zu Hause.

Neue einheitliche Finanzierung: Künftig sollen sich Kantone und Krankenkassen die Kosten aller Behandlungen teilen, und zwar etwa im Verhältnis 30 zu 70 Prozent. Kleine Ausnahme: In der Langzeitpflege sollen die Gepflegten weiterhin einen gewissen Betrag pro Tag selbst bezahlen. Ohnehin startet die Reform zuerst im Bereich ambulant/stationär. Nach sieben Jahren wird dann auch die Langzeitpflege einbezogen.

Die Forderung der Kantone führte aber zu Widerstand und Fragen: Wäre das finanziell tragbar? Zu welchem Preis? Mit welcher Datengrundlage? In gewissen Kreisen konnten diese Bedenken bis heute nicht ausgeräumt werden.

Pflegepersonal droht mit Referendum

Kaum aber zeichnete sich im Parlament eine Mehrheit für diese «grösste Reform» ab, erhob das Pflegepersonal, respektive erhoben dessen Gewerkschaften, Einspruch. Sie befürchteten nach Jahren unter Druck eine weitere Verschlechterung für ihre Arbeitsbedingungen – finanziell, aber auch personell. Als politisches Druckmittel drohten sie mit dem Referendum gegen die Reform der einheitlichen Finanzierung.

Eine Drohung mit einender Wirkung

Im Parlament allerdings setzte sich der Wille durch, nun endlich etwas zu erreichen und diese Reform mehrheitsfähig auszugestalten. Gut möglich, dass das angedrohte Referendum hier einend gewirkt hat.

Der lange Prozess zeigt, wie schwierig es Reformen im Gesundheitswesen haben. Klar ist aber auch: Es darf nicht bei diesem Schritt bleiben. Es braucht weitere Schritte – aktuelle Tarife etwa und eine Versorgung, die auf die Bedürfnisse einer mobilen und älter werdenden Gesellschaft passt und ganzheitlich funktioniert.

Christine Wanner

Bundeshausredaktorin

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Christine Wanner ist seit 2022 Bundeshausredaktorin und berichtet über die Entscheide von Bundesrat und Parlament. Zuvor hat sie als Inlandredaktorin für Radio SRF gearbeitet. Als Historikerin hat sie sich mit dem gesellschaftlichen Umgang mit Risiken und Gefahren beschäftigt – beispielsweise in der Atomfrage und beim Umgang mit Naturkatastrophen.

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SRF 4 News, 18.12.2023, 16 Uhr

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