Grundsätzlich sind alle für diese Reform: National- und Ständerat haben sich klar für eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen, kurz Efas, ausgesprochen. Doch das liegt ein paar Jahre zurück.
Damals betraf die Reform lediglich einen Teil des Gesundheitswesens – nämlich die Behandlungen in Arztpraxen, in Kliniken und Spitälern. Das Parlament ging davon aus, dass sich so jährlich bis zu drei Milliarden Franken einsparen liessen, weil Behandlungen mit der Reform eher ambulant, also ohne Spitalübernachtung, stattfinden.
Doch die Kantone verlangten, die Reform müsse auch die Pflege einschliessen – ob zu Hause, mit einer Spitex oder in Alters- und Pflegeheimen. Der Ständerat als Kantonsvertretung folgte dem Wunsch. Widerspruch kommt nun von einem Teil der Krankenversicherer: Die erhofften Einsparungen würden so pulverisiert, befürchtete Verena Nold, Direktorin von Santésuisse kürzlich in der Samstagsrundschau von Radio SRF.
Komplexe Vorlage
Nun war der Nationalrat am Zug. Dabei drehte sich die Diskussion grundsätzlich um den Einbezug der Pflege, den nur die SVP ablehnte. SVP-Nationalrat Thomas de Courten rechnete vor und kam zum Schluss: «Ich sage Ihnen heute, dass wenn sie bei dieser grossen Reform dem Ständerat folgen – mit Einbezug der Pflege – die Auswirkungen auf die Prämienzahler gravierend sein werden.»
Doch die Mehrheit im Parlament wollte den grossen Reformwurf wagen. Mitte-Nationalrat Benjamin Roduit bezeichnete es als einzigartige Möglichkeit, die Kosten im Gesundheitswesen ganzheitlich im Blick zu haben. SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen dachte bereits weiter. Die Einführung von Efas könne die Basis dafür legen, dass weitere notwendige Reformen besser gelingen könnten.
Der Nationalrat diskutierte auch über die Bedingungen und den Zeitplan, um auch die Pflege gemäss einheitlicher Finanzierung abzurechnen. Es brauche Kostentransparenz in der Pflege, es müsse schrittweise geschehen und auch die Pflegeinitiative müsse umgesetzt sein.
Langzeitpflege künftig einheitlich finanziert
Der Grundsatz-Entscheid ist gefallen: Die Pflege wird in die Reform einbezogen. Gemäss einheitlicher Finanzierung sollen künftig Behandlungen, egal wo sie stattfinden, gemeinsam von Kantonen und Krankenkassen bezahlt werden. Etwas mehr als ein Viertel übernehmen die Kantone, knapp drei Viertel die Krankenkassen.
Heute gehen die ambulanten Behandlungen ganz zulasten der Krankenkassen, bei den stationären Behandlungen beteiligen sich die Kantone zu über der Hälfte an den Kosten – bei der Pflege ist es noch einmal anders. Die Reform der einheitlichen Finanzierung wird nochmals an den Ständerat gehen.