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Einigung im Lohnschutz Ist das EU-Verhandlungspaket für die Schweizer KMU gut genug?

Der Gewerbeverband (SGV), der grösste Schweizer Wirtschaftsverband, hat mit seinem Direktor Urs Furrer an den Verhandlungen mit den Sozialpartnern zum Lohnschutz teilgenommen. Er vertritt die Position des SGV zwischen Arbeitgebern und den Gewerkschaften. Auch wenn sich die Sozialpartner beim Lohnschutz teilweise gefunden haben, will sich der Gewerbeverband nicht für oder gegen das neue Verhandlungspaket mit der EU positionieren, sagt der Direktor des SGV, Urs Furrer, im «Tagesgespräch».

Urs Furrer

Direktor Schweizerischer Gewerbeverband (SGV)

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Der Jurist und Rechtsanwalt ist seit 2024 Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV). Von 2014 bis zu seinem Amtsantritt beim SGV war er Geschäftsführer der Branchenverbände Chocosuisse und Biscosuisse. Zuvor war Furrer Mitglied der Geschäftsleitung von Expertsuisse und von Economiesuisse sowie Wirtschaftsanwalt bei KPMG.

SRF News: Hat es nach unzähligen Verhandlungen zum Lohnschutz bei den neuen Verträgen mit der EU eine Einigung gegeben?

Urs Furrer: Bei einigen Punkten, zum Teil sind sie sehr technisch, haben wir uns geeinigt. Es gibt aber auch Themen, da sind wir uns nicht einig, da muss der Bundesrat die Gespräche weiterführen.

Welches ist der wichtigste Punkt, bei dem sich die Sozialpartner geeinigt haben?

Ein schwieriger Brocken ist die Spesenregelung. Der Schweiz ist es leider nicht gelungen, mit der EU eine Ausnahme von dieser Spesenregelung auszuhandeln. Das heisst, es gibt eine völlig unsinnige Regelung in der EU, die wir in der Schweiz pro forma übernehmen müssten. Die EU hat versichert, dass wir diese Regelung nicht anwenden müssten, weil es auch 16 andere Staaten nicht tun. Mit diesem Versprechen wären wir aber auf dünnem Eis. Deshalb haben wir uns jetzt darauf geeinigt, dass wir ins Schweizer Recht schreiben, dass immer Schweizer Spesen gelten.

Ein Diskussionspunkt sind die Gesamtarbeitsverträge (GAV). Der Arbeitgeberverband möchte, dass heute geltende, allgemeingültige GAV nicht aufgelöst werden, auch wenn wegen vieler kleiner Unternehmen nicht mehr 50 Prozent der Arbeitgeber einverstanden sind.

Der Gewerbeverband hat ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Status quo bei den allgemeinverbindlich erklärten GAV. Und somit daran, dass die bestehenden GAV weitergeführt werden, sofern beide Vertragsparteien dies wollen.

Knackpunkt ist das Quorum, dass 50 Prozent der Unternehmen Mitglied in den Verbänden sein müssen, die diesen GAV unterstützen. Mit vielen kleinen Firmen könnte das Quorum unter 50 Prozent fallen und die bestehenden Gesamtarbeitsverträge gefährden.

Da sind wir wieder in einem sehr technischen Bereich. Und der Teufel steckt in diesem Bereich häufig im Detail. Da laufen die Gespräche jetzt noch weiter. Ich kann Ihnen noch nicht genau sagen, wie die Lösung dazu aussehen wird.

Der Bundesrat hat uns ein Weihnachtspaket unter den Christbaum gelegt und gesagt, wir dürfen es noch nicht auspacken.

Schauen wir jetzt noch das Verhandlungspaket mit der EU als Ganzes an. Ist der Gewerbeverband im Grundsatz einverstanden damit?

Der Bundesrat hat uns am 20. Dezember ein Weihnachtspaket unter den Christbaum gelegt und gesagt, wir dürfen es noch nicht auspacken. Wir können und werden die definitive Beurteilung erst vornehmen, wenn wir wirklich den Verhandlungstext gesehen und analysiert haben.

Das Verhandlungspaket scheint besser zu sein als das damalige Institutionelle Abkommen (InstA).

Das grosse Ganze liegt ja auf dem Tisch und die anderen Verbände oder Parteien haben Stellung bezogen. Weshalb nicht der Gewerbeverband?

Wir können sicher feststellen, dass das, was verhandelt worden ist, besser zu sein scheint als das, was der Bundesrat noch vor wenigen Jahren verhandelt hat unter dem Titel Institutionelles Abkommen (InstA) mit der EU.

Es ist besser als das InstA, aber ist es gut genug, um es zu unterstützen?

Diese Frage können wir erst dann beantworten, wenn wir alles auf dem Tisch haben und ich glaube, das ist auch richtig so.

Das Gespräch führte Karoline Arn.

Tagesgespräch, 19.02.2025, 13:00 Uhr ; 

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