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Einkaufstourismus: Bundesrat halbiert die Wertfreigrenze
Aus Tagesschau vom 16.10.2024.
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Einkaufstourismus wird teurer Bundesrat senkt Wertfreigrenze für Einkäufe im Ausland

  • Wer ennet der Landesgrenzen einkauft, kann ab 2025 noch für 150 Franken pro Tag und Kopf Waren für den privaten Gebrauch mehrwertsteuerfrei einführen.
  • Der Bundesrat hat die geltende Wertfreigrenze von 300 Franken herabgesetzt, im Auftrag des Parlaments.

Wer zum Shoppen gerne nach Domodossola oder Konstanz fährt, muss künftig strengere Regeln beachten – denn der Bundesrat will den Einkaufstourismus ins Ausland bekämpfen.

So passt die Landesregierung die Verordnung über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag an.

Noch 150 Franken pro Kopf und Tag

Das bedeutet, dass Reisende – oft Einkaufstouristinnen und -touristen – ab 2025 Waren zum privaten Gebrauch noch bis zum Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei einführen dürfen. Heute liegt die Obergrenze bei 300 Franken pro Kopf und Tag.

Laut Bundesrat ist denkbar, dass sich das Einkaufsverhalten mit einer tieferen Wertfreigrenze ändert. Ob aber weniger eingekauft werde oder aber weniger Waren aufs Mal und öfter, könne nicht beurteilt werden. Und ebenso wenig, ob die mitgebrachte Ware korrekt versteuert werde.

Menschen mit Regenschirmen in belebter Einkaufsstrasse.
Legende: Mit der Senkung der Wertfreigrenze will die Landesregierung das Einkaufen im Ausland unattraktiver machen. Keystone/Ennio Leanza

In der Vernehmlassung hätten die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertreter sowie mehrere politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüsst, schreibt der Bundesrat. Er hat keine Angaben zur Anzahl der mit der Senkung zusätzlich notwendigen Verzollungen, und er kann auch die Mehreinnahmen nicht beziffern.

Die Wirtschaftskommission des Ständerates hätte eine Senkung auf 100 Franken gewünscht. Eine Wertfreigrenze auf diesem Niveau würde laut Bundesrat unverhältnismässigen Mehraufwand für das Verzollen und die Kontrollen am Zoll auslösen.

App für Verzollung

Privatpersonen können ihre Waren mit der Verzollungs-App «QuickZoll» selbstständig zur Einfuhr anmelden und allfällige Abgaben direkt über die App entrichten.

Verrechnet wird jeweils der Normalsatz der Mehrwertsteuer von derzeit 8.1 Prozent. Wer allerdings eine Verzollung zum reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs wünscht, muss beim Zoll vorsprechen oder die Anmeldung der Waren schriftlich über eine Anmeldebox erledigen. Die selbstständige Anmeldung via App zum reduzierten Satz ist laut Mitteilung voraussichtlich ab 2026 möglich.

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Einkaufstourismus wie weiter? (Archiv)
Aus 10 vor 10 vom 13.11.2023.
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SRF 4 News, 16.10.2024, 14:00 Uhr ; 

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