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Detailhändler freuen sich, Konsumentenschutz alarmiert
Aus Regionaljournal Ostschweiz vom 17.10.2024. Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller
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Einkaufstourismus wird teurer Grenzkanton Thurgau unzufrieden, Detailhandel erfreut

Wer künftig im Ausland einkaufen geht, kann dies ab 2025 nur noch bis 150 Franken steuerfrei tun. Die Reaktionen auf den Bundesratsentscheid reichen von sehr erfreut bis unzufrieden.

Die Wertfreigrenze sinkt per 2025 von 300 auf 150 Franken. Das heisst: Wer ab Januar für über 150 Franken im Ausland einkauft, muss dies verzollen. Das gab der Bundesrat am Mittwoch bekannt. Mit dieser Massnahme soll der Einkaufstourismus bekämpft werden.

Detailhandel-Verbände freuen sich

Was für Konsumentinnen und Konsumenten, die in Domodossola, Weil am Rhein oder Konstanz einkaufen, eine schlechte Nachricht sein mag, freut das Schweizer Gewerbe. Es gebe nun die Hoffnung, dass die Leute wieder vermehrt in der Schweiz einkaufen, sagt Rebekka Rebman, Präsidentin der Gruppe Handel beim kantonalen Gewerbeverband St. Gallen. «Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der Schweizer Detailhandel wird gestärkt.»

Grenzwächter durchsucht Einkaufstaschen in einem Kofferraum
Legende: Wer ab Januar 2025 für mehr als 150 Franken ennet der Landesgrenze einkauft, muss dies verzollen. Bis dahin liegt die Grenze bei 300 Franken. Keystone/Salvatore di Nolfi

Matthias Hotz, Präsident des kantonalen Dachverbands der Thurgauer Detail­fach­handels­geschäfte, ist ebenfalls sehr erfreut. Dieser Schritt des Bundesrats sei überfällig gewesen: «Man könnte auch noch weitergehen. Ich meine, dieser erste Schritt wirkt sich auch bereits in den Kassen unserer Fachgeschäfte aus.»

Ich kann damit nicht zufrieden sein.
Autor: Walter Schönholzer Regierungspräsident Thurgau

St. Gallen und Thurgau sind zwei Kantone, die sich für die komplette Abschaffung der Wertfreigrenze eingesetzt haben. Es gab diesbezüglich Standesinitiativen.

Für den Thurgauer Regierungspräsidenten Walter Schönholzer ist es zwar ebenfalls ein Schritt in die richtige Richtung. Auch wenn er sich mehr erwünscht hätte: «Die Forderung aus dem Thurgau und St. Gallen sind höchstens teilweise erfüllt. Unser Kompromiss wäre bei 50 Franken gewesen. Jetzt ist es 150. Ich kann damit nicht zufrieden sein.»

Nicht befriedigend sei dieser Bundesratsentscheid zudem, «weil der Bund damit auf zusätzliche finanzielle Mittel freiwillig verzichtet. Das ist ob des Spardrucks umso weniger verständlich», sagt Schönholzer.

Für Konsumentenschutz nicht nachvollziehbar

In Basel-Stadt steht man der Massnahme kritisch gegenüber. Wirtschaftsdirektor Kaspar Sutter (SP) sagt: «Ich verstehe die Sorgen des Schweizer Detailhandels, aber das grenznahe Ausland ist bei uns nur eine Tram- oder Velofahrt entfernt. Egal, wie hoch dieser Freibetrag ist.»

Und: «Es besteht die Möglichkeit, dass man zweimal geht statt nur einmal. Dann ist die vom Bundesrat gewünschte Wirkung nicht da.»

Das kann nicht die Zukunft sein.
Autor: Sara Stalder Geschäftsleiterin Stiftung Konsumentenschutz

Für die Geschäftsleiterin der Stiftung Konsumentenschutz, Sara Stalder, ist die Senkung der Wertfreigrenze nicht nachvollziehbar: «Dies schränkt die Konsumentinnen und Konsumenten ein. Man schottet den Markt ab und gibt dem Gewerbe die Freiheit, weiterhin die hohen Preise zu fahren.»

Mit dieser Regelung werde die Hochpreisinsel Schweiz nicht angegangen, so Stalder weiter. «Man schützt sie noch. Das kann nicht die Zukunft sein. Solange die Preisunterschiede so gross sind, wird es weiterhin so sein, dass die Leute im Ausland einkaufen gehen.»

Zollbeamter überprüft Papiere und eine Identitätskarte
Legende: Möglich, dass es durch die Massnahme des Bundesrats, die Wertfreigrenze zu senken, für die Zollämter mehr zu tun gibt. Keystone/Martin Rütschi

Laut Bundesrat ist denkbar, dass sich das Einkaufsverhalten mit einer tieferen Wertfreigrenze ändert. Ob weniger eingekauft werde oder aber weniger Waren aufs Mal und öfter, könne nicht beurteilt werden. Und ebenso wenig, ob die mitgebrachte Ware korrekt versteuert werde. So oder so: Die neue Wertfreigrenze von 150 Franken für Waren zum privaten Gebrauch gilt ab dem 1. Januar 2025.

Regionaljournal Ostschweiz, 17.10.2024, 6:31 Uhr ; 

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