- Die Kantone sollen die Quarantänepflicht besser überprüfen können.
- Zu diesem Zweck liefert der Kanton Zürich den Kantonen bis mindestens Ende dieses Jahres die Daten aller Passagiere, die aus Risikoländern am Flughafen Zürich-Kloten in die Schweiz einreisen.
Die Flughafenpolizei beschaffe sich die Daten direkt bei den Fluggesellschaften oder bei deren Abfertigungsgesellschaften, teilte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit. Diese würden dann «unter Wahrung der Datensicherheit» an jene Kantone weitergeleitet, in denen sich der Wohn- oder Aufenthaltsort der einreisenden Person befindet.
Bislang forderte das BAG bei den Fluggesellschaften die Passagierdaten von rund 20 bis 30 zufällig ausgewählten Flügen pro Woche ein und schickte diese den jeweiligen Kantonen weiter. Anfang August entschied der Kanton Zürich dann aber, dass ihm das nicht genüge und er sich fortan alle Passagierdaten bei den Airlines beschaffen wolle.
Gleichzeitig gab er diese auch an die sechs Kantone Bern, Aargau, Thurgau, Tessin, Schaffhausen und Glarus weiter. Mit der neuen Vereinbarung zwischen Zürich und dem BAG werden nun die Daten aller Rückreisenden in die Schweiz «unverzüglich» an die Kantone geschickt. Danach würden die Daten gelöscht, hiess es.
BAG: Vorgehen ist «datenschutzkonform»
Das BAG selber holt sich keine Daten mehr. Es betonte jedoch, dass das Vorgehen «datenschutzkonform» sei. Als Grundlage diene das Epidemiengesetz. Der Bund beteilige sich ausserdem an den Kosten, die dem Kanton Zürich für die Leistungen entstünden.
Die Quarantänepflicht für aus einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko eingereiste Personen gilt seit Anfang Juli. Die Eingereisten müssen sich innert zweier Tage bei den kantonalen Behörden melden. Diese kontrollieren die Einhaltung der Quarantäne nach eigenen Angaben mit Stichproben. Aktuell befinden sich 53 Staaten auf der Liste, 16'260 Zurückgekehrte sind in Quarantäne.