- Die erste Bundesrichterin der Schweiz ist tot.
- Die St. Galler Juristin Margrith Bigler-Eggenberger starb am Montag im Alter von 89 Jahren, wie ihre Familie am Samstag in Todesanzeigen mitteilte.
Die in Uzwil im Kanton St. Gallen geborene Bigler-Eggenberger wurde mit 39 Jahren als Mitglied der SP 1972 zur ersten Ersatzrichterin und 1974 als erste Frau zur Bundesrichterin gewählt. Während 20 Jahren amtierte sie in der zweiten Zivilabteilung des Bundesgerichts in Lausanne.
Die Anwältin, Dozentin und Publizistin war Expertin für Sozialversicherungsrecht und die Stellung der Frau. Sie engagierte sich unter anderem für Chancengleichheit und Gleichberechtigung.
Unregelmässigkeiten während der Bewerbung
Bigler-Eggenberger schaffte den Einzug ins Bundesgericht 1972, ein Jahr nach Einführung des Frauenstimmrechts nur knapp. Vor ihrer Wahl war es zu Unregelmässigkeiten gekommen, weil Teile ihres Bewerbungsdossiers dem Parlament nicht vorgelegt wurden. Diese zeigten die damalige St. Galler Versicherungsrichterin als Praktikantin und Hausfrau.
Viele wollten die Wahl einer Frau in diese Männerdomäne verhindern. «Der Anfang am Bundesgericht war nicht einfach. Es gab Kollegen, die sich sogar weigerten, mit mir zu sprechen», sagte sie einmal in einem Interview.
Es gab Kollegen am Bundesgericht, die sich weigerten, mit mir zu sprechen.
Bigler-Eggenberger blieb 17 Jahre lang die einzige Bundesrichterin der Schweiz. Sie war 1977 unter anderem am ersten Lohngleichheitsprozess der Schweiz beteiligt. 1994 trat sie zurück, blieb aber noch zwei Jahre lang nebenamtliche Bundesrichterin.
Bigler-Eggenberger war nach ihrem Rücktritt weiter publizistisch tätig und veröffentlichte unter anderem ein Standardwerk zu Fragen der faktischen Ungleichheit zwischen Frauen und Männern.
Die HSG und die Universität Freiburg verliehen der Verwaltungsrätin der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt und Stiftungsrätin von Pro Helvetia 1994 respektive 2003 die Ehrendoktorwürde.