Nach zähem politischen Ringen und einem Absturz an der Urne ist es so weit: National- und Ständerat haben an der Herbstsession die Weichen für die elektronische Identität (E-ID) gestellt. SRF-Bundeshausredaktorin Mirjam Spreiter beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie funktioniert die E-ID?
Mit der E-ID sollen sich Nutzerinnen und Nutzer digital ausweisen können. Wer eine E-ID möchte, kann eine App auf sein Smartphone laden und einen Schweizer Ausweis mit der Kamera scannen, das schreibt der Bundesrat. Dann muss ein Selfie hochgeladen werden, im Anschluss prüft das Bundesamt für Polizei die Angaben. Die E-ID wird dann mit dieser App auf dem Smartphone gespeichert.
Wofür kann die E-ID eingesetzt werden?
Die E-ID soll im Internet benutzt werden können, zum Beispiel beim elektronischen Bestellen eines Strafregisterauszugs. Auch in der physischen Welt soll die E-ID benutzt werden können, zum Beispiel in einem Laden zum Altersnachweis beim Kauf von Alkohol. Zudem soll das elektronische Organspende-Register mit der E-ID verknüpft werden. In diesem Register müssen Menschen, die nach dem Tod ihre Organe nicht spenden möchten, dies festhalten.
Was hat das Parlament entschieden?
Der Nationalrat hat sich in der Frühlingssession für die Einführung der E-ID ausgesprochen. Nun hat der Ständerat das neue Gesetz ebenfalls angenommen. Die kleine Kammer stimmte dem Bundesgesetz und dem Kreditbeschluss für eine E-ID in der Gesamtabstimmung deutlich zu – mit 43 zu 1 Stimmen respektive 44 zu 1 Stimmen. Ganz in trockenen Tüchern ist das Thema aber noch nicht, es verbleiben noch kleine Differenzen bei einzelnen Datenschutz- und Cybersicherheitsfragen zwischen den beiden Räten.
Wann kommt die E-ID?
Der Bundesrat plant, die E-ID 2026 einzuführen. Sie soll freiwillig und kostenlos sein. Die heutigen Identitätskarten und Pässe werden damit nicht ersetzt. Geplant ist, dass die E-ID online, aber auch im Passbüro erhältlich ist.
Warum hat es so lange gedauert?
Ein erstes Gesetz, das die E-ID einführen wollte, ist im März 2021 in einer Volksabstimmung abgelehnt worden. Die Abstimmung fand statt, weil das Referendum gegen das Gesetz ergriffen worden war. Den Ausschlag für das Nein gaben Sicherheitsbedenken, dies zeigten Abstimmungs-Nachbefragungen. Denn der Bund hätte die Herausgabe der E-ID Privaten überlassen wollen. Beim neuen Gesetz soll der Bund die E-ID herausgeben.
Ist der Schutz meiner Daten gewährleistet und wie umstritten ist die neue E-ID?
Die persönlichen Daten werden dezentral, das heisst auf dem Mobiltelefon der E-ID-Nutzerinnen und -Nutzer, gespeichert. Laut dem Bundesrat sind sie dort mehrfach geschützt. Zudem seien regelmässige Prüfungen des Systems vorgesehen, auch durch Externe. Die Politik findet die Vorlage in Bezug auf die Datensicherheit besser als die alte, die abgelehnt wurde. Zudem wurden die Gegner von damals in die Erarbeitung des neuen Gesetzes einbezogen. Die Piratenpartei ist aber nicht zufrieden mit der neuen Vorlage und überlegt sich, das Referendum dagegen zu ergreifen.