Darum geht es: Bis 2026 soll es in der Schweiz die E-ID geben. Ein sportlicher Fahrplan. Aber: Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wird in einem Pilotprojekt seit April getestet, wie das funktionieren soll. Bund und Kanton haben nun in Herisau das Projekt vorgestellt.
So funktioniert der elektronische Ausweis: Die neue E-ID soll über eine App auf dem Smartphone und über das Internet funktionieren. Das heisst, sie soll zum Beispiel in einem Laden beim Alkoholkauf als Altersnachweis gelten. Oder online, wenn jemand einen Strafregisterauszug bestellt. Der Bund würde die E-ID gerne auf das Jahr 2026 einführen.
Das wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden konkret getestet: Beim dortigen Testlauf geht es nur um Lernfahrausweise der Kategorie B (Auto). Dabei steht den Testpersonen die Wahl offen zwischen einem Lernführerausweis in Papierform oder der neuen elektronischen Variante. Genaue Zahlen haben die Verantwortlichen aus Datenschutzgründen nicht, aber sie gehen davon aus, dass praktisch alle neu ausgestellten Ausweise auch in elektronischer Form heruntergeladen wurden.
So funktioniert der elektronische Lernfahrausweis: Im Grundsatz funktioniert der Lernfahrausweis gleich, wie es später auch die E-ID soll. Der Ausweis wir in eine elektronische Brieftasche (Wallet) auf dem Smartphone geladen. Über einen QR-Code können Fahrlehrerinnen oder Polizisten die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Der elektronische Lernfahrausweis des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist in der ganzen Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein anerkannt. Er ist das erste offizielle Ausweisdokument des Staates in digitaler Form. Ab 2025 soll er schweizweit eingeführt werden.
Ein langer Weg zur E-ID: 2021 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung ein E-ID-Gesetz deutlich mit rund 64 Prozent ab. Die Gegner hatten kritisiertet, dass kommerzielle Unternehmen die E-ID herausgeben und die Infrastruktur betreiben sollten – sie sahen die Privatsphäre deshalb nicht genügend geschützt. Nach diesem Nein erklärte der Bund, dass er selber eine neue E-ID herausbringen wolle. Mit dem elektronischen Lernfahrausweis wollen die Behörden erste Erfahrungen sammeln, wie Vertreter des Bundes in Herisau erklärten.
So geht es auf Bundesebene weiter: Es gibt noch kein gültiges E-ID-Gesetz. Der Nationalrat hat ein solches im März zwar angenommen, durch den Ständerat ist es jedoch noch nicht. Die Verantwortlichen rechnen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2026. Die E-ID soll dann bereit sein und ausgestellt werden können.