Energiestrategie 2050 - Eine komplexe Vorlage – das sind die wichtigsten Punkte
Die Schweiz soll aus der Atomkraft aussteigen, erneuerbare Energien sollen an Bedeutung gewinnen. Das Stimmvolk entscheidet am 21. Mai über die Energiestrategie 2050. Darin spielen Subventionen, Anreize für einen effizienteren Energieverbrauch und eingeschränkte Bürgerrechte wichtige Rollen.
Der Bund will energetische Sanierungen von Gebäuden gezielter unterstützen. Konkret sollen Gesamtsanierungen von Gebäuden im Verhältnis zu Teilsanierungen bessergestellt werden.
Autos sollen im Vergleich zu heute ab 2021 30 Prozent weniger CO2 ausstossen. Neu müssen auch Lieferwagen sauberer werden und den CO2-Ausstoss senken.
Der Bund will Fördergelder für neue Technologien sprechen, die den Energieverbrauch von Unternehmen besonders effizient senken helfen. Finanziert wird dieser Schritt durch die Stromkunden.
Erdwärme, Biomasse, Wind- und Sonnenenergie sollen stärker subventioniert werden. Stromkunden müssen dafür künftig statt 1,5 Rappen 2,3 Rappen pro kWh bezahlen. Von Fördergeldern können Projekte profitieren, die bis Ende 2022 genehmigt werden.
Alternativ können neben kleinen neu auch grosse Photovoltaik-Anlagen eine Einmalvergütung von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten beantragen.
Der Bund will mit dem Gesetz eine Subvention für bestehende Grosswasserkraftwerke einführen. Diese sollen mit maximal 1 Rp. pro kWh subventioniert werden. Die Massnahme ist auf fünf Jahre befristet.
Zusätzlich können neue Grosswasserkraftwerke eine Subvention der Investitionskosten erhalten. Dieses Programm läuft bis 2030.
Beschränktes Recht auf Einsprache
Grosse Stromleitungen sollen schneller realisiert werden können. Der Bund schränkt das Recht auf Einsprache bei Baubewilligungen ein. Insbesondere der Zugang zum Bundesgericht wird erschwert.
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