- Wind- und Wasserkraftanlagen, die für die Stromproduktion in der Schweiz die höchste Bedeutung haben, sollen künftig schneller geplant und bewilligt werden.
- Ausserdem soll der Ausbau der Fotovoltaik vorangetrieben werden – mit Steuerabzügen und vereinfachten Zulassungen.
- Der Bundesrat hat dazu Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung gegeben.
Bereits im Juni 2021 hat der Bundesrat dem Parlament das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien übergeben. Dabei hat sich die Regierung an den Zielen der Energiestrategie 2050 orientiert. «Um die Ausbauziele bei den einheimischen erneuerbaren Energien erreichen zu können, braucht es aber auch Anpassungen bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren», sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga heute Morgen vor den Medien.
Die Verfahren für den Bau neuer Anlagen und auch für Sanierungen bestehender Einrichtung dauerten heute zu lange, stellte die Chefin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) fest. Bei einer grossen Anlage verstrichen zwischen Projektbeginn und Realisierung manchmal mehr als 20 Jahre. Der Bundesrat will die Verfahren für die einheimische Stromproduktion «bedeutendsten» Anlagen deshalb schneller machen, und das ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz.
Beschleunigung durch kantonale Genehmigung
Zurzeit fehle für die Wasser- und Windenergie eine auf die gesamtschweizerische Sicht ausgerichtete Planung, so die Bundesrätin weiter. Ausserdem fehlten bundesrechtliche Vorgaben für effiziente kantonale Planungs- und Bewilligungsverfahren. Das will der Bundesrat ändern und schlägt deshalb ein Konzept mit den Standorten für die «bedeutendsten» Anlagen vor, das dann Vorgabe für die kantonale Richtplanung wird.
Zur Bewilligung dieser Anlagen soll auf kantonaler Ebene ein konzentriertes kantonales Plangenehmigungsverfahren eingeführt werden. Dieses soll neben der Baubewilligung auch alle anderen Bewilligungen umfassen, etwa jene zum Roden, gewässerschutzrechtliche Bewilligungen und das Enteignungsrecht.
Damit will der Bundesrat verhindern, dass ein Projekt in mehrere zeitlich auseinanderfallende Etappen aufgeteilt wird und das Projekt in jeder Etappe bis vor Bundesgericht angefochten werden kann. Künftig solle es nur noch einen Rechtsmittelzug geben, der sämtliche Rechtsfragen klärt. Der Bundesrat verspricht sich davon eine «wesentliche Beschleunigung» der Verfahren.
Förderung von Solarenergie bei Neubauten
Neben der Wasser- und Windenergie will der Bundesrat auch den Bau von Solaranlagen beschleunigen. Auf den Dächern und an Fassaden gebe es grosses Potenzial, das brachliege. Damit dort häufiger Solarzellen platziert werden, sollen Investitionen in Fotovoltaikanlagen nicht nur wie heute bei Sanierungen, sondern neu auch bei Neubauten von den Steuern abgezogen werden können. So soll gemäss Simonetta Sommaruga der derzeit herrschende steuerliche Fehlanreiz beseitigt werden.
Zudem soll die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht werden. Neu soll ein Meldeverfahren genügen. Den Kantonen will es der Bundesrat allerdings ermöglichen, in Schutzgebieten weiterhin eine Bewilligungspflicht vorzusehen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai 2022.