Nach dem tödlichen Bergsturz am Piz Cengalo im August 2017 ermittelte die Staatsanwaltschaft Graubünden wegen fahrlässiger Tötung. Es ging dabei auch um die Frage, ob im Vorfeld des Unglücks Wanderwege hätten gesperrt werden müssen.
Die Untersuchungen wurden jedoch im Sommer 2019 eingestellt. Das Ereignis sei nicht vorhersehbar gewesen und niemand habe sich fahrlässig verhalten, so die Begründung in der Einstellungsverfügung.
Die Angehörigen der acht Todesopfer waren mit dem Entscheid der Staatsanwaltschaft Graubünden nicht einverstanden und zogen diesen weiter bis ans Bundesgericht. Dieses kommt nun zum Schluss, dass die Ermittlungen fortgeführt werden müssen.
Bericht wird infrage gestellt
Seinen Entscheid begründet das Bundesgericht vor allem mit Zweifeln an einem Bericht, auf den sich die Bündner Staatsanwalt beim Einstellungsentscheid gestützt hatte. Dieser wurde beim Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Graubünden AWN bestellt, welches jedoch selbst für die Gefahreneinschätzung im Val Bondasca zuständig war.
«Da beim Bericht des AWN mehrere Personen mitgewirkt haben, die als Beschuldigte im vorliegenden Verfahren in Frage kommen, wäre eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Ausstandsproblematik erforderlich gewesen», schreibt das Bundesgericht in seinem Urteil.
Das Gericht ist der Auffassung, die Staatsanwaltschaft und das Kantonsgericht Graubünden hätten prüfen müssen, ob sie sich auf den Bericht des AWN verlassen können. «Entsprechend wird dies nachzuholen sein», heisst es im Urteil weiter.