Die Verknüpfung zwischen der Steuerreform und der Finanzspritze für die AHV sorgte für Debatten. Schlussendlich nahmen die Schweizer Stimmbürger die Vorlage aber am 19. Mai dieses Jahres mit 66,4 Prozent Ja-Stimmen deutlich an.
In der Romandie gingen gegen die Abstimmung zwei Beschwerden ein. Sie verlangten, dass das Resultat für ungültig erklärt wird, da sie den Grundsatz der Einheit der Materie verletzt sahen. Dieser Grundsatz schreibt vor, dass zwischen verknüpften Geschäften ein sachlicher Zusammenhang bestehen muss.
Doch die Beschwerden waren vergeblich, wie sich jetzt zeigt. Das Bundesgericht lehnte sie ab. Die Beschwerden stammten aus den Reihen der Partei der Arbeit. Sie kritisierte, dass zwei unabhängige Vorlagen verknüpft worden seien. Die Beschwerdeführer sahen deshalb das Recht auf freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe verletzt.
Konkret störten sie sich daran, dass es nicht möglich war, nur zur Steuervorlage oder nur zum AHV-Teil Ja oder Nein zu sagen. Auch das Bundesamt für Justiz hatte sich vor der Abstimmung in einer Stellungnahme zur Frage geäussert. Es sprach von einem Grenzfall. Einer, der aber noch vertretbar sei.
«Keine Anfechtung von Parlamentsentscheiden»
Das Bundesgericht geht nun jedoch nicht auf die Frage ein, ob der Grundsatz der Einheit der Materie bei dieser Abstimmung verletzt wurde oder nicht. Es lehnt die Beschwerden aus einem anderen Grund ab. Die Geschäfte seien vom Parlament verknüpft worden und Parlamentsentscheide könnten nicht vor Bundesgericht angefochten werden.
Die unterlegene Partei der Arbeit will nun eine parlamentarische Initiative einreichen und Verknüpfungen wie das Steuer-AHV-Paket auf diesem Weg verbieten.
Zankapfel verknüpfte Vorlagen
Auch im Ständerat ist ein Vorstoss hängig der verlangt, dass die Einheit der Materie bei allen Vorlagen gewahrt wird, die dem Referendum unterstehen. Auch nach diesem Bundesgerichtsurteil werden verknüpfte Vorlagen im Bundeshaus also weiter zu Reden geben.