80'000 Doppelverdiener-Ehepaare seien von der Heiratsstrafe betroffen, hatte der Bundesrat vor der Abstimmung vom 28. Februar 2016 im Abstimmungsbüchlein erklärt.
Zwei Jahre nach der Abstimmung musste der Bundesrat allerdings korrigieren: 454'000 Doppelverdiener-Ehepaare leiden unter der sogenannten Heiratsstrafe – bezahlen also als verheiratetes Paar deutlich mehr Steuern, als wenn die gleichen Personen unverheiratet wären. Mittlerweile musste Bundesrat Ueli Maurer einräumen, dass auch diese Zahl womöglich nicht stimmt – es fehle an Daten aus den Kantonen.
Für die CVP ist klar: Wenn das Stimmvolk gewusst hätte, dass viel mehr Ehepaare betroffen waren, hätte es an der Urne vielleicht ein Ja gegeben. Denn das Resultat vor drei Jahren war knapp – der Nein-Anteil lag bei 50,8 Prozent.
Konnten sich Bürger eine freie Meinung bilden?
Es geht deshalb um die Frage, ob sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine freie Meinung bilden konnten. Bis zu dieser Frage hatte sich das Bundesgericht bislang erst einmal durchgerungen; im Fall der Unternehmenssteuerreform II. Diese war 2008 hauchdünn angenommen worden. Drei Jahre nach der Abstimmung musste der Bund aber eingestehen, dass die Mindereinnahmen viel höher ausfielen als vor der Abstimmung dargestellt.
Das Bundesgericht entschied 2011 zwar, dass ausschlaggebende Elemente für die Meinungsbildung fehlten. Dennoch hob es die Abstimmung nicht auf: Die Unternehmen würden seit Jahren das neue Steuerregime anwenden, weshalb es nicht mehr rückwirkend aufgehoben werden könne.
Mit der Initiative zur Heiratsstrafe hat das Bundesgericht nun einen ähnlich kniffligen Fall wie jener der Unternehmenssteuerreform zu beraten. Der Entscheid wird am Mittwochmittag erwartet.