- Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde des schweizweit bekannt gewordenen jungen Straftäters gegen einen Entscheid vom Zürcher Obergericht teilweise gut.
- Das Obergericht müsse umgehend ein Konzept erarbeiten für eine mögliche Lockerung des Haftregimes. Dass jemand seit drei Jahren in einer Art Isolationshaft sei, gehe nicht.
- Eine sofortige Entlassung aus der Haft lehnt das Bundesgericht aber ab.
Erneut rügt das Bundesgericht die Zürcher Behörden im Fall Carlos. Der heute 26-jährige Straftäter, der eigentlich Brian heisst, hat Beschwerde gegen seine Haftbedingungen eingereicht und nun teilweise recht bekommen. Das Zürcher Obergericht müsse sofort prüfen, wie die Haftbedinungen gelockert werden könnten, schreibt das Bundesgericht im Urteil.
Zwar sei Brian nicht in eigentlicher Isolationshaft, aber doch so abgeschirmt, das dies den Anforderungen eines menschenrechtskonformen Haftvollzugs widerspreche. Bereits in einem Urteil von letzter Woche hat das Bundesgericht ein Urteil des Zürcher Obergerichts im Fall Brian an das Obergericht zurückgewiesen.