- 95 Milliarden Franken werden in der Schweiz jedes Jahr vererbt. Das ist mehr als der Jahreshaushalt des Bundes.
- Ein Grossteil dieses Geldes fliesst an nahe Verwandte, an Ehepartner und Kinder.
- Nun zeigt eine neue Umfrage: Schweizerinnen und Schweizer berücksichtigen in ihren Testamenten zunehmend auch gemeinnützige Organisationen.
Fast jede fünfte Schweizerin, jeder fünfte Schweizer erwähnt heute in seinem Testament eine Stiftung oder eine gemeinnützige Institution. So viele wie noch nie, seit die «Allianz für das Gemeinwohl» die Umfrage in Auftrag gibt. Man sieht laut Nicole Kayser von der Allianz zwar, dass gemeinnützige Organisationen immer mehr berücksichtigt würden, dies aber immer noch auf relativ tiefem Niveau – tief im Verhältnis zum Gesamtvolumen der Erbschaften.
Auch, wenn mittlerweile fast 20 Prozent der Befragten eine gemeinnützige Organisation als Erbin berücksichtigen, fliessen doch nur 0,3 Prozent der insgesamt vererbten 95 Milliarden Franken dorthin.
«Immerhin», sagt Nicole Kayser, die sich mit der «Allianz für das Gemeinwohl» dafür einsetzt, dass gemeinnützige Organisationen mehr Legate erhalten. Dass dies vermehrt geschehe, führt Kayser darauf zurück, dass sich die Schweizerinnen und Schweizer grundsätzlich mehr mit dem eigenen Tod und ihrem Nachlass befassen.
Mehr Menschen beschäftigen sich mit dem Tod
Auch dies zeigt die Umfrage. Knapp zwei Drittel der Befragten gaben an, sich in den letzten Jahren vermehrt Gedanken über das eigene Sterben gemacht zu haben. Und rund die Hälfte der Befragten spielt mit dem Gedanken, ein Testament zu erstellen. Beide Werte sind im Vergleich zu den letzten Umfragen deutlich gestiegen.
Wenn man älter wird, beginnt man, sich mehr mit dem Thema auseinanderzusetzen.
Diese Tendenz hänge möglicherweise damit zusammen, dass die Schweizer Bevölkerung im Schnitt immer älter werde, sagt Nicole Kayser. «Ich glaube, wenn man älter wird, beginnt man, sich mehr mit dem Thema auseinanderzusetzen.» Zudem dürfte eine Rolle spielen, dass verschiedene Organisationen in den letzten Jahren verstärkt auf die Option einer Patientenverfügung aufmerksam gemacht haben. Also dass man festhalten kann, welchen medizinischen Eingriffen man zustimmt, sollte man aufgrund eines schweren Unfalls dazu nicht mehr in der Lage sein.
«In diesem Zuge ist es naheliegend, sich mit dem eigenen Vermögen und Ableben zu beschäftigen und das in einem Testament oder Erbvertrag festzuhalten», sagt Nicole Kayser.