Dass ein Streit das Verteilen einer Erbschaft blockiert – teils jahrelang – das kommt immer wieder vor. Weil einem aber der Gesetzgeber das Erbe vom Todestag des Erblassers an anrechnet, werden unterstützungsbedürftige Menschen mit wenig Geld und einer umfangreicheren Erbschaft zwangsläufig in die Verschuldung getrieben.
Sie müssen mehr Steuern zahlen und die wichtigen Ergänzungsleistungen zu AHV und IV sowie Krankenkassen-Prämienverbilligungen werden ihnen gestrichen – auch wenn sie von der Erbschaft noch keinen Rappen erhalten haben. Oft landen die Betroffenen am Ende bei der Sozialhilfe. Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat über solche Fälle berichtet.
Weiterhin EL, bis das Erbe ausbezahlt ist
Diese für alle Beteiligten sehr schwierige Situation könne doch vermieden werden, findet die Aargauer Nationalrätin Gabriela Suter (SP). In einer Interpellation schlägt sie vor, dass die Betroffenen im Fall einer blockierten Erbschaft übergangsweise weiter Ergänzungsleistungen beziehen und diese dann zurückzahlen können, wenn sie tatsächlich über das zusätzliche Vermögen verfügen.
Im Raum stehen eine Ergänzung der Weisung zu den Ergänzungsleistungen oder eine Änderung des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (ELG). In einem früheren «Espresso»-Beitrag äusserte Sozialversicherungsexperte Michael Meier von der Universität Luzern die Meinung, dass das zuständige Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die Anpassung der Weisung unkompliziert in Eigenregie vornehmen könnte.
Das BSV lehnte dies ab und verwies auf Bundesgerichtsurteile, welche die Regel bestätigt hätten. Man könne sich nicht über Gesetz und Rechtsprechung hinwegsetzen.