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Erneuerbare Energien Vorsichtig positives Echo auf Solarstromentscheide des Bundesrats

Mindestens sechs Rappen pro Kilowattstunde wird es laut Bundesrat ab 2026 geben. Das freut die Solargemeinschaft.

Das Solarpanel auf dem Dach, die Wärmepumpe im Boden und das E-Auto in der Garage – die Wende hin zu mehr erneuerbaren Energien ist in vollem Gang. Wie schnell sie voranschreitet, hängt von vielen technischen und politischen Details ab.

Der Bundesrat hat am Mittwoch wichtige Entscheide gefällt: Der ins Netz eingespeiste Solarstrom soll besser – mit mindestens sechs Rappen pro Kilowattstunde – vergütet werden. Auch den sogenannten Nachbarschaftsstrom will der Bundesrat fördern. Die neuen Regeln für die Lokalen Elektrizitäts­gemeinschaften treten Anfang nächstes Jahr in Kraft.

Nachbarschaftsstrom – ein Instrument mit Potenzial

Den Strom lokal produzieren, lokal speichern und lokal konsumieren. Das macht in einer Strasse oder in einem ganzen Quartier Sinn. Denn dadurch wird das überregionale Stromnetz weniger stark belastet und muss weniger ausgebaut werden.

Ich gehe davon aus, dass dieses Instrument in den nächsten Jahren auch in der Schweiz ziemlich breit Fuss fassen wird.
Autor: David Stickelberger Swisssolar, Leiter Markt und Politik

David Stickelberger vom Verband Swissolar begrüsst, dass der Bundesrat diesen Nachbarschaftsstrom aus sogenannten Lokalen Elektrizitäts­gemeinschaften ab nächstem Jahr unterstützt. Ein ähnliches Instrument gebe es bereits in Österreich und sei dort sehr beliebt: Er geht deshalb davon aus, dass das Instrument in den nächsten Jahren auch in der Schweiz ziemlich breit Fuss fassen wird.

Mit dem beschlossenen Abzügen haben wir etwas Mühe, da auf der untersten Ebene weiterhin das öffentliche Netz verwendet wird.
Autor: Michael Frank Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), Direktor

Dieser Nachbarschaftsstrom wird mit Abzügen verbilligt. Auch die Schweizer Elektrizitätsunternehmen stehen zwar hinter diesem Instrument, wie Direktor Michael Frank sagt. Mit den beschlossenen Abzügen habe er allerdings etwas Mühe. Denn der lokale Verbrauch beeinflusse die Netzkosten nicht wirklich, da auf der untersten Eben immer noch das öffentliche Netz dafür verwendet werde.

Dynamische Netztarife begrüsst

So befürchten die Stromversorger, dass sie letztlich die Kosten für den Netzausbau bezahlen müssen. Zugleich gibt ihnen der Bundesrat die Möglichkeit, flexiblere Netz-Nutzungstarife einzuführen. Frank zeigt sich überzeugt, dass dies ein ganz wichtiger Schritt ist: «Mit dynamischen Netztarifen können viel Anreize gesetzt werden, sich entsprechend zu verhalten.» Und damit Strom zu sparen, wenn er knapp und teuer ist.

Damit wird der wirtschaftliche Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sichergestellt und Stromnetze müssen nicht sinnlos ausgebaut werden.
Autor: David Stickelberger Swisssolar, Leiter Markt und Politik

Insgesamt zieht somit der VSE eine eher positive Bilanz über das neue Verordnungspaket. Auch Swissolar ist mehrheitlich zufrieden. Mit dem vorliegenden Paket könnten die erneuerbaren Energien mit Nachbarschaftsstrom ausgebaut werden: «Damit wird der wirtschaftliche Betrieb von Photovoltaik-Anlagen sichergestellt, und Stromnetze müssen nicht sinnlos ausgebaut werden», betont Stickelberger.

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Anreize für mehr kleine Photovoltaik-Anlagen

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Wohngebiet mit modernen und traditionellen Häusern, Bäume im Hintergrund.
Legende: Keystone/Urs Flüeler

Angesichts des Ausbaus der Nachbarschafts-Stromproduktion müssen auch die dortigen Stromnetze dafür fit gemacht werden. Um den anfallenden Solarstrom abzuführen, müssen sie also ausgebaut werden. Das kostet. Um aber den Nachbarschaftsstrom zu fördern, sollen diese lokalen Netzkosten für die Kleinproduzenten sinken. Und darum der Kompromiss: Lokale Strom-Gemeinschaften erhalten einen Rabatt von 40 Prozent auf den Netzkosten.

Weitere Anreize sollen zu mehr privaten Klein-Photovoltaikanlagen führen: Neben der Mindest-Einspeisevergütung sollen Haushalte, die den selber produzierten Strom zwischenspeichern, noch stärker bei den Netzkosten entlastet werden. Dank der Zwischenspeicherung in Batterie oder E-Auto sollen die Belastungsspitzen im Stromnetz abgeschwächt werden.

Das Nachsehen bei der ganzen Sache haben vorerst Mieterinnen und Mieter: Sie können nicht entscheiden, ob eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach kommt oder eine Wärmepumpe oder eine Batterie in den Keller – und somit nicht von billigerem, selber auf dem Hausdach produziertem Strom profitieren. Und für die Zukunft will der Bundesrat Regeln für dynamische Strompreise festlegen. Dabei wird es stark darauf ankommen, WIE diese ausgestaltet werden – damit Mieterinnen und Mieter nicht völlig ausgeschlossen bleiben.

Heute Morgen, 20.02.2025, 06:00 Uhr

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