Gutscheine und ihre Tücken: Die wichtigsten Fragen und Antworten
03:55 min, aus Espresso vom 23.10.2020.
Bild: Colourbox
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 55 Sekunden.
Die Rechtslage kurz erklärt:
Wie lange ist ein Gutschein gültig? Im Gesetz steht: je nach Art der Dienstleistung fünf oder zehn Jahre. Gutscheine für kleinere Waren wie Bücher, Lebensmittel, Kleider- oder Restaurantgutscheine verjähren nach fünf Jahren. Gutscheine für grössere Dienstleistungen wie etwa ein Wochenende in einem Hotel oder eine Reise verjähren nach zehn Jahren.
Die Praxis sieht anders aus: In den meisten Fällen ist auf Gutscheinen aufgedruckt, sie seien nur ein oder zwei Jahre gültig.
Unter Juristinnen und Juristen ist umstritten, ob eine vom Gesetz abweichende Gültigkeitsdauer von Gutscheinen zulässig ist.
Ein Gericht im Kanton Solothurn hat nun entschieden: Die gesetzlichen Fristen sind zwingend. Anbieter dürfen nicht davon abweichen.
Geklagt hatte ein Mann aus Glarus. Wegen gesundheitlicher Probleme musste er eine geplante Ballonreise verschieben. Weil der Gutschein laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters nur zwei Jahre gültig war, verlangte dieser eine zusätzliche Gebühr für eine Verlängerung.
Vor Gericht bekam der Mann Recht: Ein Gutschein für eine Ballonfahrt sei zehn Jahre gültig. Diese Frist dürfe nicht zuungunsten des Kunden verkürzt werden.
Diese gesetzlichen Fristen gelten bei Warengutscheinen. Also dort, wo Konsumentinnen eine Ware oder Dienstleistung im Voraus bezahlen. Anders ist die Rechtslage bei so genannten «Rabattgutscheinen». Weil dort Kunden keine Leistung im Voraus bezahlen, darf der Anbieter eigene Regeln aufstellen und die Rabattgutscheine befristen oder ihre Einlösung von einem Mindesteinkauf abhängig machen.
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr
Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht.
Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger
Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?
Meistgelesene Artikel
Nach links scrollenNach rechts scrollen
Social Login
Für die Registrierung benötigen wir zusätzliche Angaben zu Ihrer Person.
Die maximale Anzahl an Codes für die angegebene Nummer ist erreicht. Es können keine weiteren Codes erstellt werden.
Mobilnummer ändern
An diese Nummer senden wir Ihnen einen Aktivierungscode.
Diese Mobilnummer wird bereits verwendet
E-Mail bestätigen
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Wir haben Ihnen ein E-Mail an die Adresse {* emailAddressData *} gesendet. Prüfen Sie bitte Ihr E-Mail-Postfach und bestätigen Sie Ihren Account über den erhaltenen Aktivierungslink.
Keine Nachricht erhalten?
Wenn Sie nach 10 Minuten kein E-Mail erhalten haben, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner und die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse.
Sie können sich nun im Artikel mit Ihrem neuen Passwort anmelden.
Ein neues Passwort erstellen
Wir haben den Code zum Passwort neusetzen nicht erkannt. Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse erneut ein, damit wir Ihnen einen neuen Link zuschicken können.
Ihr Account wurde deaktiviert und kann nicht weiter verwendet werden.
Wenn Sie sich erneut für die Kommentarfunktion registrieren möchten, melden Sie sich bitte beim Kundendienst von SRF.