Um ihre flüssigen Finanzmittel zu schonen, haben viele Fluggesellschaften und Reisebüros ihren Kunden Gutscheine ausgestellt, statt annullierte Flüge und Reisen zu erstatten. Der Internationale Flugverband (IATA) warnt seine Mitglieder nun vor den finanziellen Folgen, wenn all die Gutscheine eingelöst werden.
Einzelnen Fluggesellschaften und Reisebüros könnten gar Konkurs gehen, wenn sie Reisen für Gutschein-Kunden durchführen müssen, ohne dass sie neue Einnahmen haben. «Espresso» beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:
Was bedeutet ein Konkurs der Fluggesellschaft oder des Reisebüros für Kunden mit einem Gutschein?
Bei einem Konkurs werden die Forderungen der Gläubiger in drei Klassen eingeteilt. In die höchste Klasse fallen beispielsweise die Löhne der Angestellten. Gutscheine dagegen sind drittklassig. Es ist wenig wahrscheinlich, dass am Ende des Konkursverfahrens Geld dafür übrigbleibt. Dasselbe gilt für bis dann noch nicht zurückerstattete Tickets oder Reisen. Anders ist es bei einer gebuchten Pauschalreise: Ist der Reiseveranstalter dem Garantiefonds der Reisebranche angeschlossen, so wird dem Kunden das Geld für die gebuchte Reise aus diesem Fonds erstattet.
«Espresso»-Tipp: Mit dem Einlösen eines Gutscheins nicht zu lange warten.
Hat ein Kunde von der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro einen Gutschein akzeptiert, kann er im Nachhinein doch das Geld verlangen?
Nein. Der Kunde hat den Gutschein freiwillig akzeptiert und damit auf die Möglichkeit verzichtet, das Geld für sein Flugticket oder die Pauschalreise zurückzufordern. Einzelne Reiseveranstalter haben aber Gutscheine ausgestellt, bei welchen man das Geld zurückerhält, wenn der Gutschein bis zu einem bestimmten Datum nicht eingelöst wurde.
Viele Gutscheine von Fluggesellschaften und Reisebüros sind befristet («Gültig bis Ende 2021»). Ist das Geld danach verloren?
Wenn nichts anderes darauf vermerkt ist, sind Gutscheine je nach Wert fünf oder zehn Jahre gültig. Ob ein Verfalldatum diese Regelung aufhebt, ist umstritten. Bis heute gibt es kein entsprechendes Gerichtsurteil. Der Kunde müsste also gegen die Fluggesellschaft oder das Reisebüro klagen.
Hat, wer als Ersatz für eine annullierte Reise einen Gutschein akzeptiert, Anrecht auf die genau gleichen Leistungen?
Nein. Man kann einfach für den Wert des Gutscheins einen neuen Flug, bzw. eine neue Reise buchen. Da sich die Preise bei Flügen und Reiseangeboten verändern, erhält man je nachdem weniger oder mehr Leistung fürs gleiche Geld.
Noch immer werden Flüge und Reisen annulliert. Soll ich nun noch einen Gutschein akzeptieren?
Bei Flügen und Pauschalreisen muss niemand einen Gutschein akzeptieren. Rechtlich hat man Anspruch auf eine Rückerstattung. Und die Stiftung für Konsumentenschutz rät auch dazu. «Espresso»-Tipp: Wer einen Gutschein akzeptiert, sollte auf eine möglichst lange Gültigkeitsdauer achten und darauf, dass der Gutschein auf andere Personen übertragbar ist.