- Ab dem 1. Januar 2024 können kosovarische Staatsangehörige für Kurzaufenthalte neu ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen.
- Der Bundesrat ist mit einer entsprechenden Verordnungsänderung einem EU-Entscheid gefolgt.
Kosovo habe die Voraussetzungen für die Visumsbefreiung in Bezug auf Sicherheit, Grenzkontrollen und Migrationsmanagement erfüllt, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das Europäische Parlament und der EU-Rat gaben bereits im April grünes Licht für Reisen ohne Visum aus dem Kosovo in die EU.
Als Schengen-Land ist auch die Schweiz verpflichtet, Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes zu übernehmen, schreibt der Bundesrat weiter. Voraussetzung ist lediglich der Besitz eines biometrischen Reisepasses. Inhaber eines kosovarischen Passes können für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tage ohne Visum in der Schweiz oder der EU bleiben und umgekehrt Schweizerinnen und EU-Bürger im Kosovo.
Visumspflicht für Erwerbstätige bleibt
Wenn Kosovarinnen und Kosovaren in der Schweiz arbeiten wollen, ist weiterhin ein Visum erforderlich. Ausserdem dürfen kosovarische Staatsangehörige gemäss Mitteilung nur dann in der Schweiz arbeiten, wenn sie beruflich gut qualifiziert sind und wenn auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt oder in den EU/Efta-Staaten keine gleichwertigen Arbeitskräfte gefunden werden konnten.
Kosovo ist noch nicht EU-Mitglied, sondern hat lediglich eine «EU-Beitrittsperspektive». Haupthindernis bei der EU-Annäherung ist, dass die EU-Mitgliedsländer Spanien, Rumänien, die Slowakei, Griechenland und Zypern den Kosovo nicht anerkennen.