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EU-Waffenrichtlinie 125'000 Unterschriften gegen das verschärfte Waffengesetz

  • Das Referendum ist mit 125'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht worden.
  • Notwendig gewesen wären 50'000 Unterschriften.
  • Deshalb wird nun das Volk am 19. Mai über die Änderungen der Waffenrichtlinien entscheiden.

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Bundesrätin Keller hält EU-Waffenrichtlinie für vertretbar
aus Echo der Zeit vom 12.01.2019. Bild: Keystone
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Die Übergabe überwachten Schützen in historischen Uniformen und mit Bajonetten. Er sei stolz auf das Resultat, sagte IGS-Präsident (Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz) Luca Filippini. Nun folge aber die anspruchsvolle Phase. «Wir müssen erklären, dass es um mehr geht als die Magazingrösse.» Auf dem Spiel stehe die Freiheit – und das für wenig Sicherheitsgewinn.

Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie würde mittelfristig das Ende des Schiessens als Breitensport in der Schweiz bewirken, argumentiert die IGS. Das sei inakzeptabel.

Beim Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen habe der Bundesrat versprochen, es werde keine einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes geben. Dieses Versprechen wird nun gebrochen. Besonders stossend sei, dass das Gesetz Auflagen wie die Nachregistrierungspflicht vorsehe. Diese habe das Stimmvolk 2011 abgelehnt.

Ein Paradigmenwechsel

Den Schützen geht es aber nicht nur um die konkreten Änderungen, sondern ums Prinzip: Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie stelle einen Paradigmenwechsel dar, sagte Filippini. Zwar habe der Bund für die Schweiz Ausnahmen ausgehandelt. Es sei aber nicht sicher, dass es dabei bleibe. Es könnten immer neue Massnahmen kommen.

Dass ein Nein in letzter Konsequenz den Austritt aus Schengen zur Folge haben könnte, ist für Filippini kein Grund für ein Ja. Zwar sei es im Interesse der Schweiz, Teil von Schengen zu sein, sagte er. Die Waffenrichtlinie sei es aber nicht. Es müssten politische Lösungen gefunden werden.

«Das geht die EU nichts an»

Ulrich Schlüer, ehemaliger SVP-Nationalrat und Verleger der «Schweizerzeit», stellte fest, er habe Verständnis für Massnahmen gegen den Terrorismus. Doch die Schweizer Schützen hätten während Jahrzehnten bewiesen, dass sie verantwortungsvoll mit Waffen umgingen. «Das Schweizer Waffenrecht geht die EU nichts an», sagte Schlüer bei der Übergabe der Unterschriften.

Schütze und Waffensammler Frédéric Schafroth pflichtete ihm bei: «Wir lassen uns von Juncker nichts diktieren.» Ein Ja zum verschärften Waffenrecht würde zu einer Entwaffnung der Schützen führen.

Regelmässiges Schiessen nachweisen

Für eine Bewilligung müsste die Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder das regelmässige Schiessen mit der Waffe nachgewiesen werden. Ordonnanzwaffen sind nicht betroffen, diese können nach Beendigung der Dienstpflicht weiterhin mit nach Hause genommen werden.

Massnahmen nach Terroranschlägen

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Die EU hatte das Waffenrecht in ihren Mitgliedstaaten nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärft. Die Schweiz muss die Änderungen bis Ende Mai 2019 umsetzen, sonst droht die Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit.

Künftig gelten Gewehre mit einem Magazin von mehr als zehn Schuss und Pistolen mit über zwanzig Schuss als verbotene Waffen. Für den Kauf verbotener Waffen bräuchte es eine Bewilligung. Wer bereits eine solche Waffe besitzt, die noch nicht registriert ist, müsste diese den kantonalen Behörden melden.

Neue Regeln gibt es ausserdem für den Erwerb und Besitz von grossen Waffenmagazinen: Nur wer rechtmässig eine entsprechende Waffe besitzt, darf auch ein zugehöriges grosses Magazin kaufen. Weiter sollen künftig alle wesentlichen Waffenbestandteile mit einer Markierung versehen werden.

Die Stimmberechtigten entscheiden am 19. Mai, wenn mindestens 50'000 der eingereichten Unterschriften gültig sind. Bei mehr als 125'000 ist davon auszugehen. Am meisten Unterschriften wurden nach Angaben der IGS in den Kantonen Bern (rund 22'000), Zürich (16'000), Aargau (11'500), Waadt (10'000) und Tessin (7000) gesammelt.

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