Der Fall sorgte national für Schlagzeilen, die Erzählungen eines Mädchens liessen aufhorchen: Ihr Vater habe sie gefesselt und vergewaltigt, das Mädchen erzählte von satanistischen Ritualen, gar rituellen Tötungen. Diese Vorwürfe waren in diversen Medien zu lesen, denen Videoaufnahmen zu Gesprächen mit dem Mädchen vorlagen.
Bekannt wurden die schrecklichen Erzählungen, nachdem die Mutter des 9-jährigen Mädchens deren Vater (ihren Ex-Mann) im Dezember 2019 angezeigt hatte. Als «Fall Nathalie» wurde das Ganze bekannt.
Das Mädchen aus dem Kanton Solothurn hatte sich einer Jugendpsychiaterin einer Klinik im Kanton Basel-Landschaft geöffnet. Diese reagierte aber rund zwei Wochen lang nicht und schaltete nicht wie üblich die Polizei ein. Sie wandte sich etwas später an die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB und sandte dem Vater eine Kopie der Vorwürfe. In dieser langen Zeit hätte der Kindsvater Beweise vernichten können, gab die Mutter immer wieder zu bedenken.
Gegen den Vater lief eine Strafuntersuchung, verhaftet wurde er nicht. Nun stellt die Solothurner Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wie sie mitteilt. «Es ergaben sich trotz intensiver Abklärungen keine Hinweise auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten», begründet sie den Schlussstrich.
Auch keine strafrechtlichen Taten der Behörden
Die Strafuntersuchung wegen sexueller Handlungen mit einem Kind seien abgeschlossen. «Im Zusammenhang mit Aussagen des Kindes und gestützt auf eine entsprechende Anzeige wurden zudem umfangreiche Abklärungen wegen angeblichen rituellen Vergewaltigungen und Tötungen, begangen durch eine unbekannte Täterschaft, getätigt», schreibt die Staatsanwaltschaft. Man habe aber keine Beweise dafür gefunden.
Weil die Mutter des Kindes mit dem Handeln der Behörden nicht einverstanden war, machte sie auch eine Strafanzeige gegen Angestellte der zuständigen Sozialregion Dorneck, wegen Amtsmissbrauch und Begünstigung. «Auch hier ergaben die Abklärungen der Staatsanwaltschaft, dass die Tatbestände eindeutig nicht erfüllt sind.»
Wie das Mädchen auf die schrecklichen Schilderungen von sexueller Gewalt gekommen ist, ist nicht geklärt. Den Entscheid der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, kann noch angefochten werden.