Vor zehn Jahren zieht CSS-Kunde D.K. von Fehraltorf ins 15 Kilometer entfernte Hombrechtikon. Pflichtbewusst meldet er die neue Wohnadresse umgehend seiner Krankenkasse. Während der ganzen Zeit bezahlt D.K. der CSS regelmässig seine Krankenkassenprämien. Alles scheint reibungslos zu laufen.
Bis er letzten Sommer in eine andere Wohnung in Hombrechtikon umzieht. Jetzt bekommt er plötzlich eine höhere Prämien-Rechnung. Die CSS verlangt neu 40 Franken pro Monat zusätzlich. Begründung: «Andere Prämienzone». Doch damit nicht genug! Zusätzlich verlangt die Krankenkasse von D.K. rückwirkend 2'269 Franken. Dass das beim treuen CSS-Kunden sauer aufstösst, ist nachvollziehbar: «Ich war stinksauer und verstand die Welt nicht mehr. Für mich bestand keinerlei Zusammenhang zwischen meinem Umzug im gleichen Dorf und einer Prämienerhöhung.»
CSS vergisst beim ersten Umzug die Zonenänderung
Das Problem: Die CSS änderte vor zehn Jahren zwar die Adresse von D.K., nicht aber die Prämienzone. Denn obschon beide Orte im Zürcher Oberland liegen, gehört Fehraltorf zur Krankenkassen-Prämienzone 3 des Kantons Zürich, Hombrechtikon aber zur Zone 2. Diese ist 40 Franken teurer.
D.K. muss nun also Prämien nachzahlen, obwohl er alles richtig gemacht hat. Das will er nicht auf sich beruhen lassen. Er wehrt sich mit etlichen Anrufen an die CSS-Hotline, mit diversen Briefwechseln mit der CSS-Rechtsabteilung und mit Kontaktversuchen über die MyCSS-App. Alles erfolglos. Die CSS gibt zwar in einem Schreiben an D.K. das Versehen zu: «Uns ist bewusst, dass der Fehler unserseits entstanden ist.» Dennoch hält sie an der Forderung fest. Der Kunde soll die Prämienkorrekturen nachbezahlen.
Grundsätzlich kann die CSS diese Rückforderung stellen, allerdings könnte sie in diesem Fall durchaus kulanter sein.
Die Krankenkasse bleibt hart
«Grundsätzlich kann die CSS diese Rückforderung stellen», bestätigt der unabhängige Versicherungsberater Ruedi Ursenbacher. Er ist jedoch der Meinung, dass in diesem konkreten Fall die Krankenkasse durchaus kulanter hätte sein können. Schliesslich hat D.K. einen Nachteil erlitten: «Bei einer rechtzeitigen Ankündigung hätte der Kunde zum Beispiel die Möglichkeit gehabt, ein anderes Versicherungsmodell zu wählen, die Franchise zu erhöhen oder sogar die Krankenkasse zu wechseln. Das alles wurde ihm verbaut.»
Die CSS beharrt auf ihrer Forderung und schreibt «Kassensturz»: «Die CSS handelt streng nach Vorschrift. Herr K. hat mehrere Jahre zu tiefe Prämien bezahlt. Angesichts des für obligatorische Krankenpflegeversicherer geltenden Gleichbehandlungsgebots aller Versicherten ist die CSS gesetzlich verpflichtet, die Prämiendifferenz von CHF 2‘269.20 einzufordern.»
D.K. ist entsprechend enttäuscht: «Ich fühle mich nicht ernst genommen. Es scheint, bei der CSS geht man nicht auf die Kunden und ihre Anliegen ein.» Er zog die Konsequenzen: Mittlerweile hat er die Krankenkasse gewechselt.