- Vor der Kinderzulagen-Initiative der CVP erlitt letztmals im November 2013 eine Familienvorlage Schiffbruch. Das Stimmvolk sagte damals deutlich Nein zu Steuerabzügen für die Kinderbetreuung zu Hause, wie sie von der SVP verlangt wurden.
- 2005 war eine Volksinitiative «Für die Familie – Kinder sichern Zukunft!» des Vereins «Familie 3 plus» bereits im Sammelstadium versandet. Auch sie wollte eine steuerliche Entlastung für Familien mit Kindern erreichen.
- Mehr Resonanz fand das 1985 lancierten Begehren «für ehe- und familiengerechtere Bundessteuern». Die FDP konnte ihre erste Initiative 1990 zurückziehen, nachdem sie ihre Forderungen durch ein Sofortprogramm des Parlaments und ein geplantes Bundesgesetz erfüllt gesehen hatte.
Meilensteine der Familienpolitik
- Einen indirekten Erfolg hatte auch die Volksinitiative «Für die Familie» (Familienschutz) der Katholisch Konservativen Volkspartei (heute CVP) vorzuweisen. Sie wurde 1945 zu Gunsten eines direkten Gegenentwurfs zurückgezogen. Dieser Gegenentwurf wurde im November 1945 von den Stimmenden angenommen. Er bildete die Verfassungsgrundlage für die Mutterschaftsversicherung. Bis diese allerdings beim Souverän 2004 Gnade fand, brauchte es noch vier weitere Urnengänge.
- Weitere politische Marksteine im Bereich der Familie waren 1981 die Annahme des Gleichstellungsartikels in der Bundesverfassung und 1985 das Ja zur Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehe. Erfolg hatte 2006 auch die Harmonisierung der Familienzulagen.
- 2004 verwarfen die Stimmberechtigten hingegen eine Reform der Ehe- und Familienbesteuerung, die ein Teilsplitting für Verheiratete und eine massive Erhöhung des Kinderabzugs vorgesehen hatte. Im März 2013 scheiterte trotz einer Ja-Mehrheit im Volk der Verfassungsartikel zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf am Ständemehr.
Thema Ehe und Familie bleibt aktuell
Nach den Wahlen vom Herbst wird das Stimmvolk erneut Gelegenheit haben, sich zur Ehe- und Familienbesteuerung äussern zu können: zu dem von der CVP zusammen mit der Kinderzulagen-Initiative eingereichten Volksbegehren gegen die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren.
Anders als ihre Vorgängerinnen rennt diese Initiative schon fast offene Türen ein – wäre da nicht der umstrittene Passus, der die Ehe als «Lebensgemeinschaft von Mann und Frau» definiert. Um gleichgeschlechtliche Paare bei der Abschaffung der «Heiratsstrafe» nicht von vornherein auszuschliessen, gaben die Räte letzte Woche einem direkten Gegenvorschlag den Vorzug.