- Die gefährliche Annäherung zweier Kampfjets und eines Helikopters über dem Zürichsee 2018 ist darauf zurückzuführen, dass die F/A-18 den Helikopter nicht erkennen konnten.
- Gründe dafür sind fehlende Kollisionswarnsysteme. Zudem erhielten die Kampfjetpiloten keine Verkehrshinweise über den tieffliegenden Helikopter, da dieser nicht vom militärischen Radarsystems erfasst wurde.
- Das geht aus dem veröffentlichten Schlussbericht der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hervor.
Die gefährliche Annäherung geschah am 20. Februar 2018 am frühen Nachmittag auf einer Höhe von rund 700 Metern über der Insel Ufenau. Der Helikopter war von der Insel Ufenau aus zu einem Lastenflug Richtung Pfäffikon SZ gestartet. Als er auf die Höhe von rund 700 Metern aufgestiegen war, näherten sich zwei Abfangjäger des Typs F/A-18 der Schweizer Luftwaffe, die in Payerne/VD gestartet waren. Der Helikopter und die Kampfjets kamen sich in der Folge gefährlich nahe.
Keinerlei Kollisionswarnsysteme
Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) untersuchte den Vorfall und kam zum Schluss, dass die Kampfjetpiloten keine Verkehrshinweise über den tieffliegenden Helikopter erhielten. Das lag daran, dass sich der tieffliegende Helikopter unterhalb der Radarabdeckung des militärischen Radarsystems befand.
Im Rahmen der Untersuchung sei einmal mehr festgestellt worden, dass die beiden beteiligten Kampfflugzeuge über keinerlei Kollisionswarnsysteme verfügten, schreibt die Sust in ihrem Bericht. Das liege daran, dass für den Betrieb von Staatsluftfahrzeugen Ausnahmebewilligungen existieren, die einen Verzicht auf Sicherheitsausrüstung erlauben.
«Insbesondere bei Tiefflügen mit hoher Geschwindigkeit durch vorwiegend zivil genutzte Lufträume, stellt diese fehlende Ausrüstung ein beträchtliches Risiko für alle Luftraumbenutzer dar», heisst es weiter. Es sei nur einem glücklichen Umstand zuzuschreiben, dass es nicht zu einer noch geringeren Annäherung oder sogar Kollision kam.
Vermeidbarer Vorfall
Der Fall zeige einmal mehr, dass kein Sicherheitsnetz vorhandenen war, das vor der gefährlichen Annäherung hätte warnen können, schreibt die Sust. Das vorliegende Sicherheitsdefizit sei bereits in Schlussberichten zu früheren schweren Vorfällen mit der entsprechenden Sicherheitsempfehlung aufgegriffen worden.
Die Sust empfahl bereits 2013, das Bundesamt für Zivilluftfahrt solle zusammen mit der Luftwaffe sicherstellen, dass Luftfahrzeuge, die im zivilen Luftraum fliegen, mit Kollisionswarnsystemen ausgerüstet werden müssten, die mit den zivilen Standards kompatibel seien.
Die Sust weist darauf hin, dass eine konsequente Umsetzung der Sicherheitsempfehlung die gefährliche Annäherung vom Februar 2018 mit grosser Wahrscheinlichkeit verhindert hätte.