- Am Sonntag gab die Landeskanzlei des Kantons Baselland bekannt, welche 90 Landrätinnen und Landräte im Kanton gewählt wurden.
- 90 Personen jubelten und feierten ihre Wahl an diesem Tag. Doch zwei von Ihnen hätten gar keinen Grund zur Freude gehabt, denn die Landeskanzlei erklärte sie irrtümlich als gewählt.
- Die Behörde hatte schlicht falsch gerechnet. Betroffen sind ein Mitte- und ein EVP-Politiker.
Durch die eingesetzte Wahlsoftware sei die Sitzwanderung zwischen den vier Wahlkreisen falsch berechnet worden, teilt die Landeskanzlei mit.
«Ich bin niedergeschlagen und enttäuscht», sagt Christian Helfenstein (Mitte), der am Freitag erfahren hat, dass er doch nicht in den Landrat gewählt wurde.
Ich bin niedergeschlagen und enttäuscht.
«Am Sonntag hatte ich noch grosse Freude, jetzt ist es das pure Gegenteil.» In den letzten fünf Tagen hätten ihm Leute auf der Strasse gratuliert, Glückwünsche per Mail und Post habe er erhalten.
Klar freue ich mich, aber diese Wahl hat jetzt auch einen komischen Beigeschmack.
Etwas verhalten ist die Freude bei Parteikollegin Regina Weibel, die jetzt doch ins Baselbieter Parlament zieht. «Klar freue ich mich darüber. Aber diese Wahl hat jetzt auch einen komischen Beigeschmack.» Insbesondere tue es ihr leid für Christian Helfenstein.
Landeskanzlei entschuldigt sich
«Das ist total ärgerlich», sagt Landschreiber Nic Kaufmann und ergänzt: «Wir haben uns bei den betroffenen Politikern entschuldigt. Es tut uns leid, dass sie sich fälschlicherweise über ihre Wahl gefreut haben.»
Das ist total ärgerlich.
Jetzt nimmt die Landeskanzlei gegenüber dem provisorischen Ergebnis vom Wahlsonntag eine Korrektur bei den sogenannten «Sitzsprüngen» in der Wahlregion 2 vor. Betroffen sind gemäss dem Kanton die Wahlkreise Reinach, Münchenstein, Muttenz und Laufen.
Keine Verschiebung bei Parteienstärke
Zwei Landratsmitglieder von der Mitte und der EVP, die sich über die Wahl gefreut hatten, dürfen künftig doch nicht im Landrat politisierten. Stattdessen kommen ihre Parteifreunde aus anderen Wahlkreisen zum Zug.
Die vorgenommenen Korrekturen haben sowohl bei der Parteienstärke als auch bei der Anzahl Parteisitze im Landrat keine Änderungen zur Folge.
21 Wahlcouverts nicht mitgezählt
Die Wahlresultate vom Sonntag galten als provisorisch. Im Nachgang der Wahlen prüft die Landeskanzlei stets die provisorischen Wahlergebnisse, bevor die Schlussresultate im Amtsblatt publiziert werden.
Der Fehler sei mit der verantwortlichen Software-Firma behoben worden, hielt die Landeskanzlei fest. Bisherige Wahlen seien von dem Programmierfehler nicht betroffen gewesen. Bisher ist es demnach nicht vorgekommen, dass innerhalb einer Region zwei Wahlkreise Sitze an zwei andere Wahlkreise abgeben mussten.
Korrigieren musste die Landeskanzlei auch das Wahlergebnis in einer Gemeinde. Das lokale Wahlbüro hatte am Sonntag 21 Wahlcouverts nicht mitgezählt.