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Fehlverhalten von Richtern Beide GPK wollen Richterinnen und Richter bestrafen können

Darum geht es: Richterinnen und Richter an eidgenössischen Gerichten sollen künftig für Fehlverhalten disziplinarisch belangt werden können. Die Geschäfts­prüfungs­kom­mis­sionen (GPK) von National- und Ständerat fordern, dass neben einem Amtsenthebungsverfahren auch Disziplinaruntersuchungen möglich werden. Mit einer parlamentarischen Initiative wollen sie ein unabhängiges Aufsichtsgremium schaffen.

Fassade des Bundesgerichts mit Schweizer Fahne.
Legende: Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts wird von den GPK gerügt, Sexismusvorwürfen nicht angemessen nachgegangen zu sein. Reuters / Denis Balibouse

Dieses Fehlverhalten ist der Grund: In den letzten Jahren sorgten teils gravierende Vorfälle an eidgenössischen Gerichten für Aufsehen. Am Bundesstrafgericht wurde über Mobbing, Sexismus und lasche Arbeitsmoral berichtet. Ein Bericht des Bundesgerichts zu diesen Vorwürfen wurde von den GPK scharf kritisiert, insbesondere weil einzelnen Betroffenen das rechtliche Gehör verweigert wurde. Solche Verfehlungen beeinträchtigen laut GPK das Ansehen und die Funktionsfähigkeit der Gerichte – selbst, wenn sie die Rechtsprechung direkt nicht betreffen.

Warum eine Amtsenthebung nicht reicht: Bisher stehen bei Fehlverhalten von Richterpersonen nur zwei extreme Optionen zur Verfügung: Wiederwahl verweigern oder Amtsenthebung. Ständerätin Marianne Binder-Keller (Mitte/AG), Präsidentin der Subkommission Gerichte, bezeichnete dies als unbefriedigend und betonte den Bedarf an zusätzlichen Sanktionsmöglichkeiten, um Vertrauen in die Gerichte wiederherzustellen. «Es geht nicht um richtige oder falsche Urteile, sondern um Abläufe, welche die Rechtsprechung beeinflussen können», argumentiert Binder-Keller.

Was die parlamentarische Initiative will: Das geplante Disziplinarsystem soll unabhängig von politischen Einflüssen arbeiten. Diskutiert wird die Einführung eines Justizgerichts, wie es in elf Kantonen bereits existiert. Zudem sollen betroffene Richterinnen und Richter gegen Sanktionen Rekurs einlegen können. Rechtsgutachten bestätigen, dass eine Disziplinaraufsicht mit der Verfassung vereinbar wäre, sofern Grundsätze wie Gewaltentrennung und richterliche Unabhängigkeit gewahrt bleiben. Die Umsetzung wird nun im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses vertieft geprüft.

SRF News, 24.01.2025, 11:00 Uhr ; 

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