- Zur Abklärung von Identität, Nationalität und Reiseweg eines Asylsuchenden sollen in der Schweiz auch Handy- und Laptopdaten ausgewertet werden.
- Das soll im Einzelfall möglich sein, etwa wenn Asylsuchende keine Ausweispapiere vorweisen können.
- Der Bundesrat hat sich für eine entsprechende Gesetzesrevision ausgesprochen.
Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats ausgearbeitet wurde.
Die mobilen Datenträger sollen im Rahmen des Asyl- und Wegweisungsverfahrens durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) ausgewertet werden, wie der Bundesrat mitteilte.
Schwerwiegender Eingriff in Privatsphäre
Der Bundesrat ist allerdings der Ansicht, dass der Zugriff auf Handydaten zur Abklärung der Identität, der Nationalität und des Reisewegs nur im Einzelfall erlaubt werden soll. Die Überprüfung eines Datenträgers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Das Verhältnismässigkeitsprinzip müsse eingehalten werden.
Die Auswertung könne im Einzelfall zwar dazu führen, dass gewisse Verfahren länger dauerten. Im Gegenzug sei jedoch davon auszugehen, dass der Wegweisungsvollzug beschleunigt werden könne, begründet der Bundesrat seinen Entscheid.