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Fifa-Prozess Blatter/Platini Betrugsvorwurf: Gericht spricht Blatter und Platini frei

  • Im aufsehenerregenden Fifa-Betrugsprozess hat ein ausserordentliches Gericht den Freispruch für den früheren Weltverbandschef Joseph Blatter und den ehemaligen Uefa-Präsidenten Michel Platini bestätigt.
  • Damit folgte das Gericht in Muttenz im Berufungsverfahren um eine dubiose Millionenzahlung der Forderung der beiden einst mächtigsten Männer des Weltfussballs.
  • Die Staatsanwaltschaft hatte Gefängnisstrafen von jeweils einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung gefordert.

Blatter (89) und Platini (69) waren im Sommer 2022 in erster Instanz freigesprochen worden – da ein Betrug «nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen» sei. Die Staatsanwaltschaft legte im anschliessenden Herbst Berufung ein, der sich die Fifa als mutmasslich geschädigte Partei unter Blatters Nachfolger Gianni Infantino anschloss. Bei der Anhörung in Muttenz war der Weltverband jedoch nicht vertreten.

Der Vorwurf an Blatter

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Laut Bundesanwaltschaft gibt es keinen legitimen Grund für die Zahlung, Blatter habe Platini begünstigt. Platini habe der Fifa für seine Beratertätigkeit zwischen 1998 und 2002 jedes Jahr – wie schriftlich vereinbart – 300'000 Franken in Rechnung gestellt, und die Fifa habe immer gezahlt. Blatter und Platini hätten die Fifa mit einer fiktiven Rechnung arglistig darin getäuscht, dass sie Platini zusätzlich noch zwei Millionen Franken schulde – das sei Betrug.

Die Verteidigung argumentiert, es habe sich bei der Zahlung um eine nachträgliche Lohnzahlung für Beratermandate gehandelt. Die Überweisung sei also völlig legitim. Es seien sogar Sozialbeiträge abgezogen worden, und Platini habe die zwei Millionen ordentlich versteuert. (bons)

Der Ansicht der Ankläger zufolge hatte Blatter Platini aus der Fifa-Kasse ohne nachweisbare Veranlassung umgerechnet rund zwei Millionen Euro auszahlen lassen. Sowohl der Schweizer Blatter als auch der Franzose Platini bezeichneten die Zahlung seit Beginn der Untersuchungen als ein mündlich vereinbartes Honorar für Fifa-Beratertätigkeiten Platinis von 1999 bis 2002. Blatter sprach von einem «Gentlemen's Agreement».

Kurzeinschätzung von Gerichtskorrespondentin Sibilla Bondolfi:

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Der Freispruch vor dem Sondergericht ist für die Bundesanwaltschaft eine zweite Ohrfeige. Es gelingt ihr auch vor der zweiten Instanz nicht zu beweisen, dass die Zahlung von 2 Millionen Franken – so sehr sie auch nach Vetternwirtschaft riecht – strafrechtlich relevant ist. Und die Fifa – die Geschädigte – liess die Bundesanwaltschaft in Muttenz sträflich im Stich: Sie verhielt sich derart desinteressiert, dass das Gericht ihre Berufung als zurückgezogen einstufte. So kämpfte die Bundesanwaltschaft ihren aussichtslosen Kampf ganz allein. Interessant wird nun sein, ob sie das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, die Wange also ein drittes Mal hinhält.

Regionaljournal Basel Baselland, 25.3.2025, 6.30 Uhr ; 

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