- Die SBB soll für den Schuldenabbau einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1.15 Milliarden Franken erhalten.
- Die grosse Kammer nahm das geänderte Bundesgesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB-Gesetz) mit 126 zu 65 Stimmen an.
- Die Vorlage geht nun an den Ständerat.
Das Geld hat das Parlament im Rahmen des Voranschlags 2024 bereits eingestellt. Jetzt hat der Nationalrat die rechtliche Grundlage dafür geschaffen. Kommissionssprecher Christian Wasserfallen (FDP/BE) zeigte sich nicht erfreut über die finanzielle Situation der SBB. Diese sei nicht mehr in der Lage, die Zielgrösse der Verschuldung einzuhalten. Während die Bundesbahn vor der Coronakrise positive Geschäftsergebnisse erzielt hätte, sei sie danach in ein tiefes Loch gefallen. «In der Privatwirtschaft müsste sie den Richter benachrichtigen.»
Thomas Hurter (SVP/SH) nahm auch das Parlament in die Pflicht. «Wir haben hier drin immer wieder Entscheide gefällt, ohne genau hinzuschauen.» Für das Finanzierungs- respektive Verschuldungsproblem der SBB sei auch die Politik mitverantwortlich – mit dem stetigen Wunsch nach einem Angebotsausbau.
Keine Konkurrenz mit anderen Ausgaben
Um die Nettoverschuldung zu reduzieren, will der Bundesrat der SBB einen einmaligen Kapitalzuschuss von 1.15 Milliarden Franken leisten – à fonds perdu. Am Montag hatte der Nationalrat den entsprechenden Betrag bereits ins Bundesbudget für das kommende Jahr aufgenommen.
Ausserdem sollen die Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF) aufgestockt werden. Dazu sollen maximal zwei Drittel des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den BIF fliessen. Dadurch sollte auch ein höherer Finanzbedarf des BIF im Falle einer Senkung des Trassenpreises für den Fernverkehr kompensiert werden können.
Nicht einverstanden ist der Nationalrat mit dem Vorschlag des Bundesrats, wonach die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen muss. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen und andere Bundesaufgaben konkurrenzieren, so der Tenor.
Zudem beschloss die grosse Kammer, im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG) festzuhalten, dass die angemessene Reserve des BIF mindestens 300 Millionen Franken betragen soll.