Am 3. März 2024 hat die Stimmbevölkerung der 13. AHV-Rente zugestimmt. Schnell signalisierte der Bundesrat: Schon im Dezember 2026 sollen Pensionierte erstmals eine 13. Monatsrente ausbezahlt erhalten. Der zusätzliche Finanzbedarf für die 13. Rente liegt gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen aktuell bei 4.2 Milliarden Franken, davon müsste der Bund 850 Millionen Franken beitragen.
Grundsätzlich gibt es drei Quellen für mehr Geld: höhere Lohnbeiträge, höhere Mehrwertsteuersätze oder einen höheren Bundesanteil (via Steuereinnahmen).
Das Modell vom Bundesrat
Der Bundesrat will eine schnelle Lösung und die 13. Rente über höhere Mehrwertsteuern finanzieren. Die Begründung: So beteiligen sich auch die bereits Pensionierten an der Finanzierung der AHV und nicht nur die jüngeren Generationen. Der Bundesrat schlägt vor, den Mehrwertsteuer-Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte auf 8.8 Prozent zu erhöhen. Auch die reduzierten Sätze in der Hotellerie und für Güter des täglichen Bedarfs sollen leicht erhöht werden. Gleichzeitig will der Bundesrat den Bundesanteil an der AHV reduzieren – zur Sanierung des Bundeshaushaltes.
Dieser Vorschlag stiess auf Kritik. Die zuständige Ständeratskommission wollte keine schnelle Lösung, sondern forderte zuerst eine «Gesamtschau» aller Modelle.
Das Modell der Gewerkschaften
Die Linke und die Gewerkschaften bevorzugen eine Finanzierung über Lohnabgaben. Lohnabgaben werden hälftig von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. Da eine reine Erhöhung der Lohnabgaben politisch keine Chance hat, muss die Linke zwangsläufig auch Mischformen unterstützen.
Gemäss NZZ forderte SP-Ständerat und Präsident des Gewerkschaftsbunds Pierre-Yves Maillard (der «Maillard-Plan») eine Berechnung zu folgendem Modell: eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um einen Prozentpunkt auf 9.1 Prozent Normalsatz und eine Erhöhung der Lohnabgaben um maximal 0.8 Prozentpunkte auf 9.5 Prozent.
Damit kommen geschätzt über 8 Milliarden Franken neu zusammen. Zur Hälfte könnte damit die 13. Rente finanziert werden. Mit der anderen Hälfte könnte die Aufhebung AHV-Plafonierung für Ehepaare mitfinanziert werden.
Das Mitte-Links-Modell
Die Initiative für höhere Ehepaar-Renten bei der AHV kommt von der Mitte. Sie hat darum Interesse, ein Modell zu finden, das auch ihr Anliegen mitfinanziert. Wie die Gewerkschaften will auch die Mitte zur Finanzierung ein Mischmodell, allerdings mit anderer Zusammensetzung. Die Mitte möchte die Arbeitslosenversicherung ALV einbeziehen.
Wegen tiefer Arbeitslosigkeit stehen die Finanzen der ALV gut da. Eine Reduktion der ALV-Abgabe auf dem Lohn scheint darum realistisch. Die Mitte, zusammen mit der Linke, könnte sich vorstellen, die AHV-Abgabe in dem Umfang zu erhöhen, wie die ALV-Abgabe reduziert wird. Die so in die AHV umgeleitete Geldsumme ist aber zu tief, um die 13. Rente und höhere Ehepaar-Renten zu finanzieren.
Das Modell von FDP und SVP
Bürgerliche Vertreterinnen und Vertreter möchten keine schnelle Lösung, sondern die nächste grosse AHV-Reform abwarten. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider muss bis 2026 aufzeigen, wie ab 2030 die AHV finanziell stabilisiert werden kann. Die Bürgerlichen möchten unter anderem eine Erhöhung des Rentenalters oder die Kopplung des Referenzalters an die Lebenserwartung diskutieren.